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Die folgende wissensmaftlime Smrift, Erfahrungsberimt und Betramtungen, ist keine moderne. Sie stützt sim nimt auf große Fallzahlen, statistisme Beremnungen, und ergibt daher aum nimt quantitativ signifikante Resultate. Sie stützt sich vielmehr nur auf wenige, wie im aber glaube, für das abgehandelte Problem lehrreime Beispiele und deren Aussagekraft. Sie will zum Nam denken anregen. An sim bin im überhaupt nimt der Meinung, daß wissensmaftlime Erkenntnis letzten Endes immer auf einem Remenexempel beruht. Die geringe Zahl von vier Fällen wird zudem immerhin etwas aufgewogen dadurm, daß im…mehr

Produktbeschreibung
Die folgende wissensmaftlime Smrift, Erfahrungsberimt und Betramtungen, ist keine moderne. Sie stützt sim nimt auf große Fallzahlen, statistisme Beremnungen, und ergibt daher aum nimt quantitativ signifikante Resultate. Sie stützt sich vielmehr nur auf wenige, wie im aber glaube, für das abgehandelte Problem lehrreime Beispiele und deren Aussagekraft. Sie will zum Nam denken anregen. An sim bin im überhaupt nimt der Meinung, daß wissensmaftlime Erkenntnis letzten Endes immer auf einem Remenexempel beruht. Die geringe Zahl von vier Fällen wird zudem immerhin etwas aufgewogen dadurm, daß im diese Fälle nimt gesumt habe, daß sie mir zufällig begegnet sind und meine Aufmerksamkeit auf sim gezogen haben. Manme weitere Fälle hätte im nom anführen können. Das änderte aber nimts daran, daß die empirisme Basis im Verhältnis zur vermuteten Größe des Problems zahlenmäßig sdunal blieb. Als im vor nunmehr ungefähr 50 Jahren begann, mim mit Psymiatrie zu besmäftigen, herrsmte, wie auf vielen Gebieten des kulturellen Lebens, die von den revolutionären Unruhen der damaligen Zeit, der Zeit nam dem ersten Weltkrieg nimt direkt erfaßt wurden, eine überkommene, gleimmäßige, allgemein aner kannte Ordnung. So war es aum im Bereim der Psymiatrie, ins besondere der gesmlossenen psymiatrismen Krankenhausabtei lungen. Man vertraute den Krzten und Behörden, daß diese den Kranken nur dann in eine gesmlossene psychiatrisme Abteilung verbrachten, wenn es der Zustand im Interesse des Kranken, seiner Behandlung, seines Smutzes vor Selbstsmädigung oder im Interesse des Smutzes der Allgemeinheit vor Smädigung durch den Kranken notwendig machte.