Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 9 Punkte, Freie Universität Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist es, wirksamen und freien Wettbewerb zu schaffen und zu erhalten.
Daher verbietet das GWB Beschlüsse, Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen, die den Wettbewerb beschränken.
In manchen Fallkonstellationen scheint es aber sachgemäß, bestimmte Wettbewerbsbeschränkungen freizustellen oder von vornherein auszuneh-men.
Manchen Rechtsverhältnissen gehen gezwungenermaßen Beschränkungen des Wettbewerbs einher. Um diese nicht in ihrer Funktionsfähigkeit zu be-hindern oder sie vollständig funktionsunfähig zu machen haben Literatur und Rechtssprechung Ansätze entwickelt um einen angemessenen Aus-gleich zu schaffen.
Hauptsächlich handelte es sich dabei um das Merkmal des anzuerkennen-den Interesses für horizontale Beschränkungen und um eine Ausnahme vom Verbot vertikaler Beschränkungen aufgrund institutioneller Gegeben-heiten .
Im Zuge der Harmonisierung des deutschen Kartellrechts mit dem EG-Gemeinschaftsrecht erfasst
1 GWB nun sowohl horizontale als auch verti-kale Beschränkungen.
Ob nun die Überlegungen, welche zu den Kriterien anzuerkennendes Inte-resse und institutionelle Gegebenheiten auf den neuen
1 GWB Anwen-dung finden, soll in dieser Arbeit erörtert werden.
Dazu wird in den ersten beiden Kapiteln die Entwicklung und Anwendung der Kriterien anhand der Rechtsprechungspraxis und der Literaturmeinun-gen dargestellt und erörtert.
Im dritten Kapitel wird dann erläutert, wie sich die Novellierung des GWB auf die Anwendung auswirken.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Daher verbietet das GWB Beschlüsse, Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen, die den Wettbewerb beschränken.
In manchen Fallkonstellationen scheint es aber sachgemäß, bestimmte Wettbewerbsbeschränkungen freizustellen oder von vornherein auszuneh-men.
Manchen Rechtsverhältnissen gehen gezwungenermaßen Beschränkungen des Wettbewerbs einher. Um diese nicht in ihrer Funktionsfähigkeit zu be-hindern oder sie vollständig funktionsunfähig zu machen haben Literatur und Rechtssprechung Ansätze entwickelt um einen angemessenen Aus-gleich zu schaffen.
Hauptsächlich handelte es sich dabei um das Merkmal des anzuerkennen-den Interesses für horizontale Beschränkungen und um eine Ausnahme vom Verbot vertikaler Beschränkungen aufgrund institutioneller Gegeben-heiten .
Im Zuge der Harmonisierung des deutschen Kartellrechts mit dem EG-Gemeinschaftsrecht erfasst
1 GWB nun sowohl horizontale als auch verti-kale Beschränkungen.
Ob nun die Überlegungen, welche zu den Kriterien anzuerkennendes Inte-resse und institutionelle Gegebenheiten auf den neuen
1 GWB Anwen-dung finden, soll in dieser Arbeit erörtert werden.
Dazu wird in den ersten beiden Kapiteln die Entwicklung und Anwendung der Kriterien anhand der Rechtsprechungspraxis und der Literaturmeinun-gen dargestellt und erörtert.
Im dritten Kapitel wird dann erläutert, wie sich die Novellierung des GWB auf die Anwendung auswirken.
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