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Die Freiwilligkeit und Autonomie der Arbeit bezieht sich auf den freien Willen und die Unabhängigkeit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitsprozesse, um die gewünschten Ergebnisse zu erreichen. Das Streikrecht, das Recht, freiwillige Gewerkschaften zu gründen, und das Recht auf freiwillige Tarifverhandlungen bilden die Grundlage für den Voluntarismus und die Autonomie der Arbeitnehmer. Die Freiwilligkeit und Autonomie der Arbeitnehmer war eine Reaktion auf die kapitalistischen Tendenzen und rassistischen Vorurteile im kolonialen Simbabwe. Dennoch betraf der Kampf für Freiwilligkeit…mehr

Produktbeschreibung
Die Freiwilligkeit und Autonomie der Arbeit bezieht sich auf den freien Willen und die Unabhängigkeit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitsprozesse, um die gewünschten Ergebnisse zu erreichen. Das Streikrecht, das Recht, freiwillige Gewerkschaften zu gründen, und das Recht auf freiwillige Tarifverhandlungen bilden die Grundlage für den Voluntarismus und die Autonomie der Arbeitnehmer. Die Freiwilligkeit und Autonomie der Arbeitnehmer war eine Reaktion auf die kapitalistischen Tendenzen und rassistischen Vorurteile im kolonialen Simbabwe. Dennoch betraf der Kampf für Freiwilligkeit und Autonomie alle Arbeitnehmer ungeachtet ihrer Rasse. Der Kapitalismus und die Freiwilligkeit der Arbeit sind keine einheimischen Ideologien, sondern wurden mit dem Einzug der westlichen Zivilisation und der organisierten Arbeitsbeziehungen übernommen. Der ZCTU als Pulsschlag der Arbeiterbewegung hat sich in einem erstickten Umfeld entwickelt, das gekennzeichnet ist durch nichtssagende Tarifverhandlungen, die durch Schlichtung und die Art der NECs, die vom Kapital finanziert werden, zustande kommen, durch die Entmutigung des Streikrechts durch die Gesetze, die die Arbeitsbeziehungen im öffentlichen bzw. privaten Sektor regeln, und durch die fehlende Autonomie der Gewerkschaften gegenüber politischen Elementen.
Autorenporträt
Persistance Matanhire hat an der Midlands State University, Simbabwe, einen Bachelor of Science in Politik und öffentlichem Management erlangt. Er ist Wissenschaftler in den Bereichen Arbeitsrecht, Verfassungsrecht, Politikwissenschaft und Arbeitsbeziehungen und hat eine Reihe von unveröffentlichten Arbeiten zu diesen Themen verfasst.