Unter empirischen Bedingungen kann es in Strafrecht und Strafvollzug immer nur um ein Mehr oder Weniger, nicht um ein Entweder-Oder gehen. Auf dieser Grundlage konzentriert sich der Text auf das Problem, in welchem Ausmaß Freiheit in therapeutischen Institutionen faktisch möglich und inwiefern sie normativ geboten ist. Untersucht wird die Bedeutung von Freiwilligkeit und Zwang für die therapeutische Behandlung von Straftätern am Beispiel des Anfang der achtziger Jahre in Frankfurt am Main auf psychoanalytischer Grundlage durchgeführten Strafentlassenenprojekts "Soziotherapie mit Delinquenten". Vorausgeschickt ist eine theoretische Einführung, die das Forschungsprojekt in einen größeren Zusammenhang aktueller behandlungskritischer Diskussion innerhalb der Kriminalwissenschaften einordnet. Dabei geht es vor allem um die Auseinandersetzung mit rechtspolitischen Positionen, die therapeutische Resozialisierungskonzepte generell in Frage stellen.