Unter Freizeitgestaltung versteht man eine Tätigkeit, durch die Freizeit erlebt und genossen werden kann, aber sie wird auch als soziale Einrichtung angesehen, die für soziale Zwecke organisiert ist. Jede Tätigkeit, die in der Freizeit ausgeübt wird, entweder individuell oder kollektiv, die frei und vergnüglich ist, ihren eigenen unmittelbaren Reiz hat und nicht durch eine verzögerte Belohnung, die über sie selbst hinausgeht, oder durch eine unmittelbare Notwendigkeit angetrieben wird.