Einreise, Einwanderung und Flüchtlingsschutz würfen keine Fragen der Gerechtigkeit auf, sondern allein solche politischer Art, meinen manche. "Ein dunkler Punkt der Gerechtigkeitstheorien" (so kritisch Ines Roellecke)? Gar in der Sache? Kant setzt dem entgegen: Politik ist "ausübende Rechtslehre", praktisch aufzufassen und der normativen Frage auszusetzen, ob das, was als geltendes Recht "rechtens" ist, auch das Prädikat "recht" (gerecht) verdient. So auch die Rechtspolitik, welche Aufenthalts-, Einwanderungs- und Flüchtlingsrecht gestaltet. Aber wie? Was lässt sich philosophisch an Gesichtspunkten gewinnen, die für die kritische Beurteilung geltenden Aufenthalts- und Flüchtlingsrechts oder von Projekten einer Neuregelung fruchtbar gemacht werden können?
Der Verfasser stellt die wenigen Äußerungen Kants zur weltbürgerrechtlichen Hospitalität und zum Schutz vor dem "Untergang" in den systematischen Zusammenhang seiner Rechtsphilosophie und aktueller rechtsphilosophischer Debatten, die hieran anknüpfen. Er arbeitet Aspekte für die Gewinnung von Beurteilungskriterien heraus und trägt sie in rechtspolitischer Perspektive an zentrale Probleme des geltenden Aufenthalts- und Flüchtlingsrechts heran.
Der Verfasser stellt die wenigen Äußerungen Kants zur weltbürgerrechtlichen Hospitalität und zum Schutz vor dem "Untergang" in den systematischen Zusammenhang seiner Rechtsphilosophie und aktueller rechtsphilosophischer Debatten, die hieran anknüpfen. Er arbeitet Aspekte für die Gewinnung von Beurteilungskriterien heraus und trägt sie in rechtspolitischer Perspektive an zentrale Probleme des geltenden Aufenthalts- und Flüchtlingsrechts heran.