Fremdplatzierung, die Unterbringung eines Kindes außerhalb seiner Herkunftsfamilie, steht als Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe dann an, wenn Eltern ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen und so das Kindeswohl gefährden. Die unterschiedlichen Formen, die Unterbringung in ein Heim oder eine Pflegefamilie sowie die in eine Adoptivfamilie werden unter einer bindungstheoretischen Perspektive diskutiert.