"Versailles" und die Verrechtlichung der internationalen Politik
Bei keinem anderen Frieden der neuzeitlichen Geschichte spielte die Berufung auf Recht und Gerechtigkeit eine so prominente Rolle wie nach dem Ende des Ersten Weltkriegs. Im Gegensatz zu bisherigen Darstellungen, die sich vornehmlich auf eine Demütigung Deutschlands durch das "Versailler Diktat" konzentrieren, bietet diese breit angelegte Neuinterpretation der gesamten Pariser Friedenskonferenz von 1919/20 ein differenziertes Bild. Marcus Payk kann anhand zahlreicher Beispiele nachweisen, welche politische Kraft, aber auch welche unkontrollierbare Eigenlogik völkerrechtlichen Argumenten und Akteuren während der Friedensverhandlungen zukam. Erst durch die Berücksichtigung der normativen Erwartungen der Vorkriegs- und Kriegszeit werden die Friedensabkommen mit Deutschland, Österreich, Ungarn, Bulgarien und dem Osmanischen Reich verständlich. Die Untersuchung ordnet den Friedensschluss damit in längerfristige Tendenzen einer Verrechtlichung der internationalen Politik ein und fordert zugleich dazu auf, über die Möglichkeiten und Grenzen des Völkerrechts nachzudenken.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Bei keinem anderen Frieden der neuzeitlichen Geschichte spielte die Berufung auf Recht und Gerechtigkeit eine so prominente Rolle wie nach dem Ende des Ersten Weltkriegs. Im Gegensatz zu bisherigen Darstellungen, die sich vornehmlich auf eine Demütigung Deutschlands durch das "Versailler Diktat" konzentrieren, bietet diese breit angelegte Neuinterpretation der gesamten Pariser Friedenskonferenz von 1919/20 ein differenziertes Bild. Marcus Payk kann anhand zahlreicher Beispiele nachweisen, welche politische Kraft, aber auch welche unkontrollierbare Eigenlogik völkerrechtlichen Argumenten und Akteuren während der Friedensverhandlungen zukam. Erst durch die Berücksichtigung der normativen Erwartungen der Vorkriegs- und Kriegszeit werden die Friedensabkommen mit Deutschland, Österreich, Ungarn, Bulgarien und dem Osmanischen Reich verständlich. Die Untersuchung ordnet den Friedensschluss damit in längerfristige Tendenzen einer Verrechtlichung der internationalen Politik ein und fordert zugleich dazu auf, über die Möglichkeiten und Grenzen des Völkerrechts nachzudenken.
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Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 17.10.2018Siegermacht allein gab nicht den Ausschlag
Marcus Payk erklärt, wie das Völkerrecht die Friedensverhandlungen nach dem Ersten Weltkrieg formte
Im Winter 1918/19 herrscht in den Pariser Hotels drängende Raumnot. Die vor kurzem noch donnernden Waffen des Krieges schweigen, die Gespräche über den Frieden stehen vor ihrem Beginn. Paris wird dabei zum politischen Zentrum der Welt werden. Für die Friedenskonferenz kommen Delegationen aus aller Welt zusammen, die zahlenmäßig Rekordstärken erreichen. Auch Lobbyisten und Journalisten finden sich in der Stadt ein. Paris würde Friedensschlüsse hervorbringen, die sich durch besondere Detailliertheit, vor allem aber durch vermutlich präzedenzlose Bezüge auf Recht, Legalität und Gerechtigkeit auszeichneten. War das ein Erfolg oder bereits das Menetekel ihres Scheiterns?
Es gehört zu den größten Verdiensten des brillanten Buches von Marcus Payk, wie es die Friedensschlüsse in die globale Geschichte ab dem späten neunzehnten Jahrhundert einbettet. Die preisgekrönte Berliner Habilitationsschrift widmet sich mit Genauigkeit, interessanten archivalischen Funden und pointierten Formulierungen den Ereignissen rund um die Abkommen mit den Kriegsverlierern. Verhandlungen, Struktur und Inhalte der Verträge von Saint-Germain, Neuilly-sur-Seine, Trianon und Sèvres werden erzählt. Versailles aber war ein Muster für sie alle und bekommt zu Recht - und zwar nicht nur aus deutscher Sicht - einen besonders prominenten Platz eingeräumt.
Wie noch kein anderer Autor zuvor betont der Berliner Historiker die Rolle des Völkerrechts in diesem Prozess. Mit großer Klarheit und bestechender Argumentation wird deutlich, dass die Pariser Friedensverträge auf einer Linie lagen mit der zunehmenden Formalisierung und Institutionalisierung der Staatenverhältnisse seit dem neunzehnten Jahrhundert: "Verrechtlichung" ist das Leitthema dieses Buches. Das Völkerrecht als eine sehr spezielle, europäisch geprägte normative Ordnung spielte eine rechtfertigende und handlungsleitende Rolle. Internationale Konferenzen und Kongresse, die Kodifizierungsversuche vor und auf den Haager Konferenzen sowie ein kollektiver Mentalitätswandel hatten seinem Siegeszug den Boden bereitet.
Zunächst erzeugte das Recht hohe Erwartungen. Bereits im Ersten Weltkrieg wurde das außenpolitische und militärische Handeln aller Akteure im Licht des Rechts erörtert. Dieser wurde wie vermutlich kein Krieg zuvor im Namen eines positiven Völkerrechts geführt. Völkerrecht wurde zu einem "Rechtfertigungsnarrativ", welches insbesondere das Handeln der Alliierten trieb und idealisierte. Sie erkannten, oft zu Recht, auf Seiten der Deutschen und ihrer Verbündeten Missachtung oder gar Leugnung des Völkerrechts. Das begann beim Tabubruch, als die belgische und die luxemburgische Neutralität verletzt wurden, und gipfelte vielleicht im Giftgaseinsatz bei Ypern im April 1915 (der bei Payk nicht vorkommt). Zwischenstaatliche oder multilaterale Verträge, so unkte man in Washington, London und Paris, waren für die Deutschen nur "ein Fetzen Papier", wenn vitale politische oder militärische Interessen auf dem Spiel standen: Reichskanzler Bethmann Hollweg soll es womöglich selbst so in einem Gespräch mit dem britischen Botschafter kurz nach Kriegsbeginn formuliert haben.
Demgegenüber sahen sich die Alliierten, freilich in verschiedenem Maße, schon im als auch nach dem Krieg als Hüter einer internationalen Ordnung, die sich auf Humanität und Zivilisation berief. Es gehört zu den größten Leistungen des Buches, die verschiedenen Mentalitäten zwischen, aber auch innerhalb der Delegationen nachzuzeichnen. Denn auch auf Seiten etwa der Amerikaner standen sich liberale Legalisten und solche Diplomaten gegenüber, die einen Primat des Politischen vertraten: Formale Korrektheit und politische Flexibilität konnten kollidierten. Interessanterweise gehörten auch manche Völkerrechtler zu Verfechtern der Letzteren.
Die außerordentlich prominente Rolle des Völkerrechts stellte inhaltliche Weichen für die in Hinterzimmern vorbereiteten Verträge; auch wenn die Verlierer kaum Mitsprachemöglichkeiten hatten. Payk vertritt mit guten Gründen die Ansicht, dass kaum ein Vertragsinhalt - so empfindlich er auch die Verlierer traf - sich als Ausdruck von bloßer Siegermacht lesen lässt. Die Delegationen argumentierten mit dem Völkerrecht, um Regeln und Prinzipien der Friedensverträge wie auch des mit ihnen verknüpften Völkerbundes, Vorläufer der Vereinten Nationen, zu rechtfertigen. Prominente Ausnahmen bildeten einige Gebietsabtretungen wie etwa Südtirol.
Diese Haltung setzte die Deutschen zwar einerseits ins Unrecht und gipfelte in neuartigen Strafbestimmungen, andererseits eröffnete sie den wichtigsten Kriegsverlierern einen Argumentationsraum und fixierte Maßstäbe für die Überprüfung des Selbstanspruchs der Alliierten. Die "unverfügbare Eigenlogik" des Rechts ließ sich nicht mehr abschütteln, nachdem sie von Politikern und Rechtsberatern so oft angerufen worden war. Der erreichte Grad an Verflechtung von internationaler Politik und Völkerrecht wurde denn auch von den meisten Deutschen in ihren Versuchen, Versailles anzuprangern und zu revidieren, nicht mehr prinzipiell in Frage gestellt.
Payk verdeutlicht in der Analyse sowohl der Struktur als auch der Inhalte der Verträge die Axiome der neuen Weltordnung. Die Pariser Friedensverträge basierten auf der Idee einer Staatengemeinschaft, die souveräne Nationalstaatlichkeit (mit Minderheitenschutz) voraussetzte und förderte. Dies zeigte sich gerade in Ostmitteleuropa. Die Behauptung eines "Anschlussverbots" für Österreich an Deutschland wird von ihm als Mythos zurückgewiesen: Vergleichbare Normen für eine Unabhängigkeit neuer Staatswesen gab es in allen Pariser Vorortverträgen.
Den Alliierten ging es vielmehr um die Stabilisierung von einzelstaatlicher Ordnung; nur diese gewährleistete die Existenz einer kooperativen, internationalen Friedensordnung, die sich auf die Ideen von Vertrags- und Rechtstreue stützte. Dass weite Räume Asiens und Afrikas als Chaos und bar jeder Ordnung wahrgenommen wurden, diente ihnen als Blankoscheck für Neokolonialismus oder jedenfalls die Fortsetzung imperialer Politik.
Payk führt seine Evaluation der Pariser Ordnung am Ende mit der Gegenwart zusammen: Der Maßstab des internationalen Rechts und die Rolle der Juristen sind seit Paris unhintergehbar. Die Friedensverträge hatten normative Erwartungen in "großer Kohärenz und Eindringlichkeit" gebündelt, die noch die Gegenwart prägen. Konferenzjuristen wie James Brown Scott und Léon Bourgeois schufen ein Koordinationsrecht, das zahllose, oft heterogene Vorgaben rechtstechnisch zu vereinbaren suchte; diese Leistung sei immer noch nicht angemessen gewürdigt.
Der liberale Fortschrittsoptimismus, der dem Völkerrecht zugrunde lag, erlitt im Verlauf der Zwischenkriegszeit jähe Erschütterungen. Bald kamen reaktionär-autoritäre Bewegungen auf, die die normativen Prämissen nicht mehr teilten; die gemeinsame Rechtsordnung der Staaten fiel einem lodernden Hass zum Opfer. Die Vordenker der Diktaturen untergruben intellektuell die tradierten diplomatischen und rechtlichen Standards, noch bevor der erste Panzer rollte. Nach 1945 hingegen gab es wenige Alternativen zum "staatszentrierten Internationalismus", und auch derzeit scheinen sogar weder Russland noch China mit der Völkerrechtsordnung brechen zu wollen - jedenfalls nicht prinzipiell. In politischen Instrumentalisierungen testen manche freilich ihre Grenzen. Ausgewogen beantwortet Payk die Titelfrage seines wichtigen Buchs "Frieden durch Recht?": Völkerrecht allein kann ihn nicht gewährleisten.
MILOS VEC.
Marcus M. Payk: "Frieden durch Recht?". Der Aufstieg des modernen Völkerrechts und der Friedensschluss nach dem Ersten Weltkrieg.
De Gruyter Verlag, Oldenburg 2018. 739 S., geb., 49,95 [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Marcus Payk erklärt, wie das Völkerrecht die Friedensverhandlungen nach dem Ersten Weltkrieg formte
Im Winter 1918/19 herrscht in den Pariser Hotels drängende Raumnot. Die vor kurzem noch donnernden Waffen des Krieges schweigen, die Gespräche über den Frieden stehen vor ihrem Beginn. Paris wird dabei zum politischen Zentrum der Welt werden. Für die Friedenskonferenz kommen Delegationen aus aller Welt zusammen, die zahlenmäßig Rekordstärken erreichen. Auch Lobbyisten und Journalisten finden sich in der Stadt ein. Paris würde Friedensschlüsse hervorbringen, die sich durch besondere Detailliertheit, vor allem aber durch vermutlich präzedenzlose Bezüge auf Recht, Legalität und Gerechtigkeit auszeichneten. War das ein Erfolg oder bereits das Menetekel ihres Scheiterns?
Es gehört zu den größten Verdiensten des brillanten Buches von Marcus Payk, wie es die Friedensschlüsse in die globale Geschichte ab dem späten neunzehnten Jahrhundert einbettet. Die preisgekrönte Berliner Habilitationsschrift widmet sich mit Genauigkeit, interessanten archivalischen Funden und pointierten Formulierungen den Ereignissen rund um die Abkommen mit den Kriegsverlierern. Verhandlungen, Struktur und Inhalte der Verträge von Saint-Germain, Neuilly-sur-Seine, Trianon und Sèvres werden erzählt. Versailles aber war ein Muster für sie alle und bekommt zu Recht - und zwar nicht nur aus deutscher Sicht - einen besonders prominenten Platz eingeräumt.
Wie noch kein anderer Autor zuvor betont der Berliner Historiker die Rolle des Völkerrechts in diesem Prozess. Mit großer Klarheit und bestechender Argumentation wird deutlich, dass die Pariser Friedensverträge auf einer Linie lagen mit der zunehmenden Formalisierung und Institutionalisierung der Staatenverhältnisse seit dem neunzehnten Jahrhundert: "Verrechtlichung" ist das Leitthema dieses Buches. Das Völkerrecht als eine sehr spezielle, europäisch geprägte normative Ordnung spielte eine rechtfertigende und handlungsleitende Rolle. Internationale Konferenzen und Kongresse, die Kodifizierungsversuche vor und auf den Haager Konferenzen sowie ein kollektiver Mentalitätswandel hatten seinem Siegeszug den Boden bereitet.
Zunächst erzeugte das Recht hohe Erwartungen. Bereits im Ersten Weltkrieg wurde das außenpolitische und militärische Handeln aller Akteure im Licht des Rechts erörtert. Dieser wurde wie vermutlich kein Krieg zuvor im Namen eines positiven Völkerrechts geführt. Völkerrecht wurde zu einem "Rechtfertigungsnarrativ", welches insbesondere das Handeln der Alliierten trieb und idealisierte. Sie erkannten, oft zu Recht, auf Seiten der Deutschen und ihrer Verbündeten Missachtung oder gar Leugnung des Völkerrechts. Das begann beim Tabubruch, als die belgische und die luxemburgische Neutralität verletzt wurden, und gipfelte vielleicht im Giftgaseinsatz bei Ypern im April 1915 (der bei Payk nicht vorkommt). Zwischenstaatliche oder multilaterale Verträge, so unkte man in Washington, London und Paris, waren für die Deutschen nur "ein Fetzen Papier", wenn vitale politische oder militärische Interessen auf dem Spiel standen: Reichskanzler Bethmann Hollweg soll es womöglich selbst so in einem Gespräch mit dem britischen Botschafter kurz nach Kriegsbeginn formuliert haben.
Demgegenüber sahen sich die Alliierten, freilich in verschiedenem Maße, schon im als auch nach dem Krieg als Hüter einer internationalen Ordnung, die sich auf Humanität und Zivilisation berief. Es gehört zu den größten Leistungen des Buches, die verschiedenen Mentalitäten zwischen, aber auch innerhalb der Delegationen nachzuzeichnen. Denn auch auf Seiten etwa der Amerikaner standen sich liberale Legalisten und solche Diplomaten gegenüber, die einen Primat des Politischen vertraten: Formale Korrektheit und politische Flexibilität konnten kollidierten. Interessanterweise gehörten auch manche Völkerrechtler zu Verfechtern der Letzteren.
Die außerordentlich prominente Rolle des Völkerrechts stellte inhaltliche Weichen für die in Hinterzimmern vorbereiteten Verträge; auch wenn die Verlierer kaum Mitsprachemöglichkeiten hatten. Payk vertritt mit guten Gründen die Ansicht, dass kaum ein Vertragsinhalt - so empfindlich er auch die Verlierer traf - sich als Ausdruck von bloßer Siegermacht lesen lässt. Die Delegationen argumentierten mit dem Völkerrecht, um Regeln und Prinzipien der Friedensverträge wie auch des mit ihnen verknüpften Völkerbundes, Vorläufer der Vereinten Nationen, zu rechtfertigen. Prominente Ausnahmen bildeten einige Gebietsabtretungen wie etwa Südtirol.
Diese Haltung setzte die Deutschen zwar einerseits ins Unrecht und gipfelte in neuartigen Strafbestimmungen, andererseits eröffnete sie den wichtigsten Kriegsverlierern einen Argumentationsraum und fixierte Maßstäbe für die Überprüfung des Selbstanspruchs der Alliierten. Die "unverfügbare Eigenlogik" des Rechts ließ sich nicht mehr abschütteln, nachdem sie von Politikern und Rechtsberatern so oft angerufen worden war. Der erreichte Grad an Verflechtung von internationaler Politik und Völkerrecht wurde denn auch von den meisten Deutschen in ihren Versuchen, Versailles anzuprangern und zu revidieren, nicht mehr prinzipiell in Frage gestellt.
Payk verdeutlicht in der Analyse sowohl der Struktur als auch der Inhalte der Verträge die Axiome der neuen Weltordnung. Die Pariser Friedensverträge basierten auf der Idee einer Staatengemeinschaft, die souveräne Nationalstaatlichkeit (mit Minderheitenschutz) voraussetzte und förderte. Dies zeigte sich gerade in Ostmitteleuropa. Die Behauptung eines "Anschlussverbots" für Österreich an Deutschland wird von ihm als Mythos zurückgewiesen: Vergleichbare Normen für eine Unabhängigkeit neuer Staatswesen gab es in allen Pariser Vorortverträgen.
Den Alliierten ging es vielmehr um die Stabilisierung von einzelstaatlicher Ordnung; nur diese gewährleistete die Existenz einer kooperativen, internationalen Friedensordnung, die sich auf die Ideen von Vertrags- und Rechtstreue stützte. Dass weite Räume Asiens und Afrikas als Chaos und bar jeder Ordnung wahrgenommen wurden, diente ihnen als Blankoscheck für Neokolonialismus oder jedenfalls die Fortsetzung imperialer Politik.
Payk führt seine Evaluation der Pariser Ordnung am Ende mit der Gegenwart zusammen: Der Maßstab des internationalen Rechts und die Rolle der Juristen sind seit Paris unhintergehbar. Die Friedensverträge hatten normative Erwartungen in "großer Kohärenz und Eindringlichkeit" gebündelt, die noch die Gegenwart prägen. Konferenzjuristen wie James Brown Scott und Léon Bourgeois schufen ein Koordinationsrecht, das zahllose, oft heterogene Vorgaben rechtstechnisch zu vereinbaren suchte; diese Leistung sei immer noch nicht angemessen gewürdigt.
Der liberale Fortschrittsoptimismus, der dem Völkerrecht zugrunde lag, erlitt im Verlauf der Zwischenkriegszeit jähe Erschütterungen. Bald kamen reaktionär-autoritäre Bewegungen auf, die die normativen Prämissen nicht mehr teilten; die gemeinsame Rechtsordnung der Staaten fiel einem lodernden Hass zum Opfer. Die Vordenker der Diktaturen untergruben intellektuell die tradierten diplomatischen und rechtlichen Standards, noch bevor der erste Panzer rollte. Nach 1945 hingegen gab es wenige Alternativen zum "staatszentrierten Internationalismus", und auch derzeit scheinen sogar weder Russland noch China mit der Völkerrechtsordnung brechen zu wollen - jedenfalls nicht prinzipiell. In politischen Instrumentalisierungen testen manche freilich ihre Grenzen. Ausgewogen beantwortet Payk die Titelfrage seines wichtigen Buchs "Frieden durch Recht?": Völkerrecht allein kann ihn nicht gewährleisten.
MILOS VEC.
Marcus M. Payk: "Frieden durch Recht?". Der Aufstieg des modernen Völkerrechts und der Friedensschluss nach dem Ersten Weltkrieg.
De Gruyter Verlag, Oldenburg 2018. 739 S., geb., 49,95 [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
"Es gehört zu den größten Verdiensten des brillanten Buches von Marcus Payk, wie es die Friedensschlüsse in die globale Geschichte ab dem späten neunzehnten Jahrhundert einbettet. Die preisgekrönte Berliner Habilitationsschrift widmet sich mit Genauigkeit, interessanten archivalischen Funden und pointierten Formulierungen den Ereignissen rund um die Abkommen mit den Kriegsverlierern."
Milos Vec in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.10.2018, 10
"In sum, Payk's excellent monograph treats its immediate subject, the Paris Peace negotiations of 1919-20, with the greatest meticulousness and accuracy. The work takes into account current theoretical and methodological discussions and highlights the role of law and the legal profession - thus ultimately filling an important research lacuna in this field."
Stefan Kroll in: Rechtsgeschichte/Legal History 27 (2019), 446-448
Milos Vec in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.10.2018, 10
"In sum, Payk's excellent monograph treats its immediate subject, the Paris Peace negotiations of 1919-20, with the greatest meticulousness and accuracy. The work takes into account current theoretical and methodological discussions and highlights the role of law and the legal profession - thus ultimately filling an important research lacuna in this field."
Stefan Kroll in: Rechtsgeschichte/Legal History 27 (2019), 446-448