Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Germanistik - ältere Deutsche Literatur, Mediävistik, Note: 1,7, Universität zu Köln (Institut für deutsche Sprache und Literatur), Veranstaltung: Körper und Seele. Wahrnehmung und Erfahrung als Thema der mittelalterlichen Literatur, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Zwei Arbeiten soll besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden für die (Re-)interpretation des Streitgedichts Mîn herze und mîn lîp diu wellent scheiden von Friedrich von Hausen. Otto Ludwigs Aufsatz zur Rolle des Sprechers von 1964 ist in so fern von Bedeutung, als ihm die äußerst juristisch geprägte Form des Streitgedichts auffällt. Leider gelingt ihm keine befriedigende Interpretation, was die vierte Strophe, den Zusammenhang zwischen Strophe und Sprecher, und die juristische Rolle der Sprecher angeht. Eine neuere Interpretation zur Sprecherkonstellation von Anka Fuß, Susanne Kirst und Manfred Günther Scholz von 1997 soll andererseits dazu dienen, dass die eben genannten Punkte in dieser Arbeit neue Berücksichtigung finden. Ihr Beitrag zur Erforschung von Hausens Streitgedicht öffnet mit der Neuverteilung der Sprecherrollen bei Hausen bisher wenig gedachte Interpretationsmöglichkeiten. Trotz ihrer Anerkennung der Bedeutung von Ludwigs juristisch forciertem Forschungsbeitrag wird eine Neuinterpretation der Justizrhetorik nur sehr unzureichend berücksichtigt.
Die enge Verbindung dieser beiden genannten Aufsätze soll das Thema dieser Arbeit besonders stark begleiten, um die juristisch formierte Sprache und Form dieses Streitgedichts deutlich hervorzuheben. Berücksichtigt werden soll zunächst der Aufbau des Streitgedichts und die damit verbundene Strophen- und Personenkonstellation, bevor das zugrunde liegende Rechtssystem und die Justizrhetorik näher beleuchtet werden.
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Die enge Verbindung dieser beiden genannten Aufsätze soll das Thema dieser Arbeit besonders stark begleiten, um die juristisch formierte Sprache und Form dieses Streitgedichts deutlich hervorzuheben. Berücksichtigt werden soll zunächst der Aufbau des Streitgedichts und die damit verbundene Strophen- und Personenkonstellation, bevor das zugrunde liegende Rechtssystem und die Justizrhetorik näher beleuchtet werden.
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