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Der Ankläger seiner Epoche
Fritz Bauer ist eine der interessantesten Persönlichkeiten der deutschen Nachkriegsgeschichte. Ihm ist es zu verdanken, daß die juristische Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Dritten Reichs nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Gang kam und bis zu den Epoche machenden Auschwitz-Prozessen geführt werden konnte. Es war Fritz Bauer, der Israel den entscheidenden Hinweis gab, wo sich Adolf Eichmann versteckt hielt.
Fritz Bauer, 1903 in Stuttgart geboren, war ein promovierter Jurist aus "Freiheitssinn". Aus einer jüdischen Familie stammend, trat er in den
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Produktbeschreibung
Der Ankläger seiner Epoche

Fritz Bauer ist eine der interessantesten Persönlichkeiten der deutschen Nachkriegsgeschichte. Ihm ist es zu verdanken, daß die juristische Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Dritten Reichs nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Gang kam und bis zu den Epoche machenden Auschwitz-Prozessen geführt werden konnte. Es war Fritz Bauer, der Israel den entscheidenden Hinweis gab, wo sich Adolf Eichmann versteckt hielt.

Fritz Bauer, 1903 in Stuttgart geboren, war ein promovierter Jurist aus "Freiheitssinn". Aus einer jüdischen Familie stammend, trat er in den 20er Jahren der SPD bei, kam nach der "Machtergreifung" ins KZ, konnte erst nach Dänemark, dann nach Schweden fliehen. Nach dem Krieg wirkte er zunächst als Generalstaatsanwalt in Braunschweig, dann in Hessen bis zu seinem überraschenden Tod 1968. Die Auseinandersetzung mit den Wurzeln nationalsozialistischen Handelns hielt Bauer für unumgänglich. In einem politischen Klima des Stillschweigens und Wegsehens betrieb Fritz Bauer Aufklärung, juristische Richtigstellung – etwa im Hinblick auf den deutschen Widerstand – und von Staats wegen Verfolgung der Nazi-Verbrechen. Eine längst fällige biographische Würdigung liegt nun erstmals mit diesem Buch vor.
Autorenporträt
Irmtrud Wojak, Dr. phil., ist stellvertretende Leiterin des Fritz Bauer Instituts, Studien- und Dokumentationszentrum zur Geschichte und Wirkung des Holocaust in Frankfurt/Main. Zuletzt gab sie bei Campus gemeinsam mit Peter Hayes für das Fritz Bauer Institut "Arisierung" im Nationalsozialismus. Volksgemeinschaft, Raub und Gedächtnis" (2000) heraus.
Rezensionen

Süddeutsche Zeitung - Rezension
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 23.02.2009

Deutsche sollten Gerichtstag halten – über sich selbst
Ohne Fritz Bauer hätte es den Auschwitzprozess nie gegeben
Er hat ein Kapitel deutscher Rechtsgeschichte geschrieben – und ist dennoch in Vergessenheit geraten. Die Rede ist von Fritz Bauer (1903–1968), einem Moralisten unter der Robe. Er amtierte nach dem Krieg als Generalstaatsanwalt, anfangs in Braunschweig, später in Frankfurt am Main. Bauer ignorierte den weitverbreiteten Wunsch, „die alten Geschichten endlich ruhen zu lassen”. Bis zu seinem Engagement waren die meisten braunen Täter ungeschoren davongekommen. Die Justiz hatte sich dem Spruch – wo kein Kläger, da kein Richter – willenlos hingegeben. Bauer durchbrach diese Lethargie. Mit seiner Hilfe ist der deutsche Widerstand rehabilitiert worden, ohne ihn hätte es den Auschwitzprozess (1963–1965) nie gegeben.
Bis seine Verdienste gewürdigt wurden, musste fast ein halbes Jahrhundert ins Land gehen. Jetzt ist in einer exzellenten Biographie nachzulesen, welchen Beitrag Bauer zur Ehrenrettung der wenig ruhmreichen deutschen Justiz geleistet hat. Als Autorin zeichnet eine ausgewiesene Expertin: Irmtrud Wojak, 45. Die Historikerin, die sich durch ihre fundierte Forschung über die NS-Zeit einen Namen gemacht hat, wurde jüngst zur Gründungsdirektorin des NS-Dokumentationszentrums in München berufen.
Verleumdung des Widerstands
In Bauers Leben spiegeln sich die Verwerfungen der deutschen Geschichte.
Er kam in Stuttgart als Sohn einer angesehenen jüdischen Familie zur Welt; er studierte Jura, trat der SPD bei – und wurde 1933 als junger Amtsrichter von den Nationalsozialisten aus dem Amt gejagt. Sie verschleppten ihn ins Konzentrationslager und bedrohten ihn mit dem Tode. Bauer blieb nur die Flucht, erst nach Dänemark, dann nach Schweden. Nach seiner Rückkehr aus dem Exil suchte er, wie Wojak notiert, „die Auseinandersetzung mit den Wurzeln faschistischen und nationalsozialistischen Handelns”. Bauer wollte, dass die Deutschen „Gerichtstag halten” – über sich selbst.
Schon in einem seiner ersten Fälle ging es um deutsche Geschichte – um die Verleumdung des Widerstands gegen Hitler. Bauer klagte einen unverbesserlichen Nazi an, der im Krieg rebellierende Offizierskameraden an den Galgen gebracht und dann die Toten nach dem Krieg geschmäht hatte. Der doppelt
Belastete hieß Ernst Otto Remer (1912-1997). Er hatte am 20. Juli 1944 als Kommandeur des Wachbataillons „Großdeutschland” den Umsturzversuch verhindert und war dafür
von Hitler zum Generalmajor befördert worden.
Unsittlicher Eid
Noch 1951 verunglimpfte er als Wortführer der neonazistischen Sozialistischen Reichspartei die Teilnehmer des 20. Juli als Landesverräter. Bundesinnenminister Robert Lehr (CDU), der selbst dem Widerstand angehört hatte, stellte Strafantrag beim Landgericht Braunschweig. Für Bauers Anklage wegen „übler Nachrede” musste er den juristischen Nachweis erbringen, dass sich die Attentäter mit Recht aufgelehnt hatten. Sein Plädoyer wühlte neue Demokraten und alte Soldaten auf: Er betrachte, sagte er, den Eid auf Hitler als „unsittlich”, darum hätten die Widerstandskämpfer „diesen Eid gar nicht brechen” können.
Namhafte Moraltheologen und Kirchenhistoriker, die Bauer als Sachverständige benannt hatte, stützten seine These. Gegen diese Phalanx konnten Remers Verteidiger mit ihrer Stereotype „Eidbruch ist Verrat” nichts ausrichten. Der Prozess endete mit einem Triumph für Bauer. Das Gericht schloss sich ohne Wenn und Aber seiner Auffassung an: Der NS-Staat sei „kein Rechtsstaat, sondern ein Unrechtsstaat” gewesen.
Im Remer-Verfahren fügten sich Recht und Zeitgeschichte nahtlos aneinander. Bauer hatte Gut und Böse auf schmerzlose Weise sichtbar gemacht. Der Auschwitzprozess war dagegen für ihn qualvolle Schwerarbeit. Er suchte herauszufinden, „wer an dieser Mordmaschine hantierte”. Allein die Vorbereitung der Anklage erforderte eine logistische Generalplanung, wie sie Juristen eigentlich fremd ist. Wojak zeichnet den mühseligen Weg nach – vom Auffinden der ersten belastenden Dokumente im Januar 1959 bis zum Prozessbeginn im Dezember 1963.
Viele Beweisstücke waren – als sich die Konzentrationslager auflösten und die SS-Leute ihre Uniformen weg-
warfen – im Osten geblieben. Wer dort
recherchieren wollte, fiel als Kommunistenfreund unter den Generalverdacht der Kalten Krieger. Bauer ließ sich
nicht beirren – und schickte seine „junge Garde, wie die Staatsanwälte um ihn
herum genannt wurden, nach Polen – auf „Privatreise”. Sie erhielten direkten Zugang zu Dokumenten im „Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau”. Diese „Etablierung informeller Beziehungen zum Ostblock” war für alle Folgeprozesse, die Bauer anstrengte, von Bedeutung.
Der Prozess erreichte nie gekannte Dimensionen: 20 Angeklagte, 21 Nebenkläger, 8 Gutachter, 356 Zeugen, 20 000 Besucher. Die Richter mussten sich durch Aktenberge arbeiten – 100 Bände mit mehr als 18 000 Seiten. Obendrein hatte Bauer, den selbst erteilten Geschichtsauftrag vor Augen, viele Sachverständige geladen. Als nach 182 Verhandlungstagen am 20. August 1965 das Urteil verkündet wurde, konnte sich Bauer bestätigt fühlen. Der Vorsitzende beschwor – „stockend und mit langen Pausen” – die Leiden und Qualen der Häftlinge. Bauer war am Ziel. Doch die Beweisführung hatte an seinen Kräften gezehrt – und wohl auch der Hass, der ihm entgegenschlug.
Er wurde, was sich seine Freunde zum Vorwurf machten, ein einsamer Mensch. Am 1. Juli 1968 wurde er tot in seiner Badewanne gefunden, nach der Einnahme von Schlafmitteln. Die bittere Erkenntnis, dass sich ein Aufklärer hierzulande wenig beliebt macht, hatte seine letzten Jahre getrübt. „Wenn ich mein Büro verlasse”, erzählte er einer Freundin, „befinde ich mich im feindlichen Ausland.” Und der Satz, den er zu einem Kollegen sagte, wirkt wie ein Urteil über die ganze Zunft: „In der Justiz lebe ich wie im Exil.” ROLF LAMPRECHT
IRMTRUD WOJAK: Fritz Bauer 1903–1968. Eine Biographie. C.H.Beck, München 2009. 638 Seiten, 34 Euro.
„In der Justiz lebe ich wie im Exil”– Fritz Bauers bitteres Resümee, nachdem er unnachsichtig NS-Unrecht verfolgt hatte. Foto: dpa
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Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 13.05.2009

Gegen die braune Flut
Die großen Verdienste des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer

"Mit seinem über die Jahre zerfurchten Gesicht, seinen flammenden weißen Haaren und seiner rauhen, stoßartigen Stimme" prägte sich der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer spätestens beim großen Frankfurter Auschwitz-Prozess Mitte der sechziger Jahre dem Bewusstsein der Zeitgenossen ein. Auf manche wirkte er "wie ein Prophet des Alten Testaments". Rechtsgeschichte hatte der jüdische Remigrant schon 1952 geschrieben. Er nutzte als Ankläger das Beleidigungsverfahren gegen den rechtsradikalen Ex-Generalmajor Otto Ernst Remer zu einer Wiederaufnahme des Prozesses, den der Volksgerichtshof 1944 den Männern des 20. Juli gemacht hatte. Bauer gelang es, das Braunschweiger Landgericht davon zu überzeugen, dass dem deutschen Widerstand kein Landesverrat nachzuweisen sei. Ein Unrechtsstaat wie das "Dritte Reich", so hatte er plädiert, sei überhaupt "nicht hochverratsfähig". Das Ziel der Aufständischen, so verdeutlichte er auch einer den 20. Juli damals noch weithin ablehnenden Öffentlichkeit, war nicht weniger als die Rettung Deutschlands.

Ebenso große Verdienste wie um die Anerkennung des antinationalsozialistischen Widerstandes erwarb sich Bauer in einer ganzen Reihe von Verfahren gegen nationalsozialistische Gewaltverbrecher. Der Auschwitz-Prozess 1963 bis 1965 gegen ehemalige Adjutanten des Lagerkommandanten und andere Täter war darunter nur der wichtigste. Über fünf Jahre lang hatte Bauer mit stupender Arbeitskraft diesen größten deutschen Strafprozess (mit 18 000 Seiten Akten - ohne Beiakten) vorbereitet. Millionen Menschen im In- und Ausland wurden von den intensiv berichtenden Medien eindringlicher noch als in den vorherigen Verfahren mit dem Gesamtgeschehen der "Endlösung der Judenfrage" konfrontiert. Für die Entwicklung der bundesdeutschen Erinnerungskultur war dies von unschätzbarer Bedeutung, auch wenn die Urteile, wertet man sie in der Laiensphäre parallel, wie so oft sehr enttäuschten.

Dass SS-Führer Robert Mulka nach Ansicht des Gerichts nur ein Rad in der Mordmaschinerie gewesen war, nicht selbst über die "Tatherrschaft" verfügte und also nur zu der in Beihilfefällen möglichen Höchststrafe von 14 Jahren Zuchthaus verurteilt werden konnte, trieb Bauer um. Für ihn waren Männer wie Mulka nicht nur Gehilfen, sondern Mittäter, die sich an Auschwitz beteiligt hatten, "weil sie selber Nazis waren" und das Ziel der Mordmaschine kannten. So gut sich Bauers Urteilsschelte an diesem Punkt nachvollziehen lässt, so sehr überzog er, wenn er meinte, es habe in Deutschland "Millionen" gegeben, "die das, was geschehen ist, nicht nur durchgeführt haben, weil es befohlen war, sondern weil es ihre eigene Weltanschauung war". Ein eliminatorischer Antisemitismus war, so tief sich das Krebsgeschwür des Judenhasses in die deutsche Gesellschaft hineingefressen hatte, zumindest nicht die Ideologie von "Millionen".

Leider unterlässt es die Verfasserin nicht nur an dieser Stelle, sich nötigenfalls auch einmal etwas kritischer mit ihrem höchst respektablen Protagonisten auseinanderzusetzen. Ähnliches gilt für den "kommunistischen Umgang", den der linke Sozialdemokrat Bauer vor seiner Rückkehr nach Deutschland 1949 in Dänemark pflegte - sehr zum Verdruss auch seines alten Stuttgarter Kampfgefährten Kurt Schumacher -, oder für die sehr, sehr weit reichende Bereitschaft des Generalstaatsanwalts, mit den von der Stasi gefütterten "Justiz"-Organen der DDR zusammenzuarbeiten. Auch Bauers immer wieder öffentlich geäußerte Zweifel an der Stabilität der bundesdeutschen Demokratie wegen fortdauernder autoritärer und antisemitischer Dispositionen der Deutschen wurden durch die Erfolgsgeschichte des Bonner Staates eindeutig widerlegt.

Zu verstehen ist Bauers Haltung wohl nur vor dem Hintergrund seiner schlimmen persönlichen Erfahrungen. Schon dem Grundschüler war von neidischen Klassenkameraden vorgehalten worden: "Du und deine Eltern, ihr habt Christus umgebracht!" Nach einem Jurastudium 1930 im Alter von 23 Jahren in Stuttgart zum jüngsten Amtsrichter in ganz Deutschland ernannt, kämpfte Bauer im Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold gegen die braune Flut. 1933 büßte er dafür mit KZ-Haft, bevor er sich 1935 ins Ausland retten konnte. Trotz allem wollte Bauer nach dem Ende des "Dritten Reiches" zurückkehren, nicht nur weil er "Spätzle mit Sauerkraut . . . seit 12 Jahren vermisst" hatte, sondern vor allem, weil er eine große Aufgabe "fühlte": die Reform des deutschen Rechtswesens.

Über sozialdemokratische Beziehungen gelang es Bauer 1949, als Landgerichtsdirektor in Braunschweig eine Anstellung zu finden. 1956 holte ihn schließlich Ministerpräsident Georg August Zinn als Generalstaatsanwalt in das damals einzige dauerhaft von der SPD regierte Bundesland Hessen. Doch auch dort sah sich Bauer im Justizapparat mit dem Übelstand konfrontiert, dass bei Richtern und Staatsanwälten weitgehende personelle Kontinuität über 1945 hinaus geherrscht hatte. Gegen Dutzende von hessischen Juristen, die an exzessiven Unrechtsurteilen beteiligt gewesen waren, leitete Bauer zwar Ermittlungsverfahren ein. Das Ergebnis dieser und anderer Säuberungsbemühungen fiel aber unbefriedigend aus.

Die Entwicklung im roten Hessen belegt freilich auch, dass man es sich zu leicht macht, wenn man für derlei Missstände mit Frau Wojak einfach nur die "Politik der Regierung Adenauer" verantwortlich macht. Vor allem die von ihr nicht herangezogene grundlegende Studie des Mainzer Historikers Michael Kißener hat ja verdeutlicht, unter welchen Umständen nach 1945 auch mit großen Teilen des alten Personals, aber in der Regel untadeligen Juristen in den Führungspositionen ein inhaltlich neues rechtsstaatliches Justizsystem aufgebaut werden konnte. So zeigt Frau Wojaks Studie also nicht zuletzt auf, dass - wie einleitend formuliert wird - "natürlich . . . auch die politische Perspektive das jeweilige Urteil über Fritz Bauers Lebenswerk" färbt.

MANFRED KITTEL

Irmtrud Wojak: Fritz Bauer. 1903-1968. Eine Biographie. Verlag C.H. Beck, München 2009. 638 S., 34,- [Euro].

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Perlentaucher-Notiz zur ZEIT-Rezension

Rezensent Hans-Martin Lohmann findet es geradezu beschämend, dass Fritz Bauer im deutschen Gedächtnis eine solch geringe Rolle spielt. Dabei war es dieser Jurist, der sich wie kein anderer um die Aufarbeitung der NS-Verbrechen in der Bundesrepublik verdient gemacht hat. Sehr verdienstvoll findet er also Wojaks Biografie, die Bauers bedeutende Arbeit noch einmal ausführlich beleuchtet. Bereits 1926, umreißt Lohmann die Lebensstationen, war der begabte Fritz Bauer in Stuttgart Deutschlands jüngster Amtsrichter geworden, nach der Machtergreifung der Nazis allerdings als Jude und Sozialist in doppelte Ungnade gefallen. Nach acht Monaten Haft im Konzentrationslager Heuberg ging Bauer ins schwedische Exil, kehrte nach dem Krieg zurück und wurde der hartnäckigste NS-Ankläger in der Bundesrepublik. Er gab Israel den Hinweis auf Adolf Eichmann, den der Mossad daraufhin in Argentinien aufspürte. Und es war Bauer, der die großen und so wichtigen Auschwitz-Prozesse in Frankfurt möglich machte.

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