In der Sozialen Arbeit werden durch rechtliche Rahmenbedingungen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten angeboten, um Kindeswohlgefährdungen zu vermeiden, Erziehungs- und Beziehungskompetenzen zu fördern und stärken und um den Kindern eine gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Zu den Arbeitsinstrumenten der Sozialen Arbeit gehören unter anderem Frühe Hilfen und Soziale Frühwarnsysteme. Präventionsprogramme und die entsprechenden Angebote sollen Gefahren abwenden und Risiken für das Wohl des Kindes vermindern. Das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), dient der Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland. Durch das Gesetz werden erstmals Frühe Hilfen, als Basisangebote der Kinder- und Jugendhilfe, gesetzlich verankert. Der aktive Kinderschutz soll damit durch verlässliche Netzwerke, mehr Handlungs- und Rechtssicherheit, aktive Standards und fundierte statistische Daten unterstützt werden.
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