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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Der Deutsche Bundestag, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind laut Artikel 38 GG Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verpflichtet. Das so genannte "freie Mandat", das sich aus diesen Worten für die Abgeordneten ergibt, soll deren Freiheit und Unabhängigkeit sichern. Es ist bekannt, dass das…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Der Deutsche Bundestag, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind laut Artikel 38 GG Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verpflichtet. Das so genannte "freie Mandat", das sich aus diesen Worten für die Abgeordneten ergibt, soll deren Freiheit und Unabhängigkeit sichern. Es ist bekannt, dass das freie Mandat im Zuge der Parteiendemokratie und der mit ihr einhergehenden nötigen Geschlossenheit von Parteien, nicht selten in Konflikt gerät. Im Parlamentsalltag besteht ein ständiger Dualismus zwischen der Rolle des Abgeordneten als eigenständigem Akteur auf der einen und als Parteimitglied auf der anderen Seite.Dieser Konflikt ist nicht der Einzige, durch welchen Kritiker das freie Mandat unserer Bundestagsabgeordneten in Gefahr sehen: Die von den Bundesregierungen zahlreich gegründeten informellen Gremien, wie Konsensrunden und Kommissionen, lassen ähnliche Befürchtungen aufkommen. Kritiker betonen, dass die Arbeit informeller Gremien vor allem durch die Teilnahme ausgewählter Wissenschaftler und Interessenvertreter, zu einer Entmachtung des Parlaments und damit auch zu einer erheblichen Beschneidung der Rechte der Abgeordneten führe. Die Kritiker sehen die Einfluss- und Beteiligungschancen der Abgeordneten bei wichtigen Entscheidungen stark gefährdet, da statt ihrer selbst, Interessensvertreter mit Regierungsmitgliedern hinter verschlossenen Türen maßgeblich am Aushandlungsprozess von Gesetzen beteiligt sind. Kann man also noch vom "freien Mandat" der Abgeordneten sprechen, wenn diese schließlich im Plenum über jene Gesetzesentwürfe abstimmen, von deren Entstehung sie zuvor bewusst ausgeschlossen wurden? Können die Abgeordneten unter diesen Umständen ihrer Verantwortung gegenüber der Wählerschaft "als Vertreter des ganzen Volkes" überhaupt noch gerecht werden? Oder handelt es sich hierbei um eine übertriebene "Krisendiagnose" , die die Notwendigkeit konkordanzdemokratischer Elemente der Staatstätigkeit verkennt?In meiner Hausarbeit möchte ich der Frage auf den Grund gehen, ob informelle Gremien die verfassungsrechtliche Stellung der Abgeordneten des Bundestages im politischen System der BRD gefährden.