Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) von 1961 reformierte die traditionelle Fürsorge grundlegend. Nach der Rentenreform von 1957 war es die zweite große sozialpolitische Neuerung der Ära Adenauer. Erstmals garantierte das BSHG einen Rechtsanspruch auf Hilfe und sicherte nicht nur ein Existenzminimum, sondern auch die Mittel für ein Leben, "das der Würde des Menschen entspricht". Friederike Föcking untersucht die Entstehung dieses für den bundesdeutschen Sozialstaat grundlegenden Gesetzes von den ersten Reformansätzen in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg an. Mit ihrer Darstellung der Entwicklung der Fürsorge in den Westzonen und der jungen Bundesrepublik erschließt die Studie Neuland auf dem Gebiet der Forschung zur Geschichte der Sozialpolitik der Bundesrepublik.
"Föckings Darstellung ist vorzüglich" Florian Tennstedt, Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 95 Heft 2 (2008) "Föckings Buch stellt einen wesentlichen Baustein hinsichtlich des Desiderats einer Sozialgeschichte der Armut in der Bundesrepublik dar." Marc Boldorf, sehepunkte 7 (2007) "Föcking hat eine akribisch recherchierte, alle Ebenen einbeziehende, den Forschungsstand berücksichtigende und mit Statistiken angereicherte Untersuchung vorgelegt." Ursula Hüllbüsch, HPB, Heft 3 (2007) "Mit dem Werk Föckings liegt eine umfassende, sehr detaillierte Entstehungsgeschichte des BSHG auf über 300 Seiten vor", "Überaus gelungen sind die zentralen Kapitel über die wichtigsten Regelungsbereiche des BSHG." Werner Schubert, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte Sonderdruck 2008, S. 1006-1010 "ein Meisterstück der Sozialpolitikforschung" Peter Trenk-Hinterberger, Archiv für Sozialgeschichte online