Den Arbeitgeber treffen gemäß
618 BGB Fürsorgepflichten gegenüber dem Arbeitnehmer. Durch Transformation öffentlich-rechtlicher Arbeitsschutzvorschriften in das Arbeitsvertragsverhältnis wird
618 BGB konkretisiert. Das öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzrecht erfährt durch europäische Aktivitäten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, die der Umsetzung in nationales Recht bedürfen, eine grundlegende Neugestaltung. Zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie "Arbeitsschutz" wurde das Arbeitsschutzgesetz als "Grundgesetz des Arbeitsschutzes" erlassen; zahlreiche Arbeitsschutzverordnungen wurden in Kraft gesetzt. Diesen Regelungen kann über den Grundsatz der Doppelwirkung öffentlich-rechtlicher Arbeitsschutznormen auch Bedeutung im Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zukommen.
618 BGB Fürsorgepflichten gegenüber dem Arbeitnehmer. Durch Transformation öffentlich-rechtlicher Arbeitsschutzvorschriften in das Arbeitsvertragsverhältnis wird
618 BGB konkretisiert. Das öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzrecht erfährt durch europäische Aktivitäten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, die der Umsetzung in nationales Recht bedürfen, eine grundlegende Neugestaltung. Zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie "Arbeitsschutz" wurde das Arbeitsschutzgesetz als "Grundgesetz des Arbeitsschutzes" erlassen; zahlreiche Arbeitsschutzverordnungen wurden in Kraft gesetzt. Diesen Regelungen kann über den Grundsatz der Doppelwirkung öffentlich-rechtlicher Arbeitsschutznormen auch Bedeutung im Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zukommen.