Bildung ist ein Recht für alle, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Artikel XXVI erwähnt wird. Die afrikanischen Regierungen müssen nicht nur die formale Bildung, sondern auch die funktionale Alphabetisierung fördern, damit alle Gesellschaftsschichten in den Genuss dieses Rechts kommen können. Es liegt auf der Hand, dass die Ausbildung der Fulani-Hirten mit Schwierigkeiten verbunden ist, die nicht nur mit der Mobilität ihrer Herden zusammenhängen, sondern auch mit dem Transfer von technischen und beruflichen Fähigkeiten zwischen Fulfulde und Franzosen. Die Fulani-Pastoralisten sind in der Tat Nutznießer von Alphabetisierungs- und Entwicklungsprogrammen. Das Lehren und Lernen im Rahmen dieser Programme ist jedoch mit Schwierigkeiten behaftet. All diese Schwierigkeiten lassen sich durch das Fehlen einer zweisprachigen Terminologie für den Pastoralismus erklären. Aus diesem Grund haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die Erwartungen dieses Publikums zu erfüllen, indem wir die Terminologie des französisch-fulgarischen Hirtenwesens erforschen.