Als Jurist muss man nicht alles wissen, sondern nur, wo es steht. Gesetze, die für den Rechtsanwender erste Erkenntnisquelle sind, stehen im jeweiligen Verkündungsorgan und sind ohne Hilfsmittel unauffindbar. In diesem Buch sind die Fundstellen sämtlicher deutschen Reichs- und Bundesgesetze seit 1867 verzeichnet, und zwar mit zugeordneten Änderungsgesetzen und nützlichen Querverweisen. Der Fundstellennachweis des Bundesministeriums der Justiz reicht nur bis 1964 zurück und dokumentiert lediglich die heute noch geltenden Vorschriften. Das vorliegende Werk ist frei von solchen Beschränkungen und daher für diejenigen, die mehr wissen wollen, alternativlos.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Ein privates Projekt mit langer Tradition
Das Wichtigste für den Rechtsanwender ist das Gesetz. Doch Recht ändert sich schnell. Eine auf Papier gedruckte oder im Internet vorhandene Vorschriftensammlung soll zwar immer auf dem neuesten Stand sein, aber nur selten verrät sie, wie eine Norm zu einem früheren Zeitpunkt formuliert war. "Ereignete sich der zu beurteilende Sachverhalt - wie regelmäßig - zu einer anderen Zeit als der eingefangene Moment, wird es heikel", schreibt der Mannheimer Rechtsanwalt Thomas Fuchs. Dann müsse der präzise arbeitende Jurist einen Blick in das jeweilige Verkündungsorgan werfen. "Und das ist ohne Kenntnis der Fundstellen bei vertretbarem Zeitaufwand unmöglich.
Die amtlich zur Verfügung gestellten Hilfsmittel, nämlich Rückverweisungen im Änderungsgesetz sowie die Fundstellennachweise A und B des Bundesministeriums der Justiz, genügen den praktischen Anforderungen nicht." Zudem brechen die aus Rückverweisungen bestehenden Fäden oft ab. Der Fundstellennachweis leidet an demselben Mangel. Seine Basis ist die Sammlung des Bundesrechts, die außerhalb des Justizministeriums kein Mensch je gesehen hat. Er enthält auch nur die Fundstellen von nach dem 31. Dezember 1963 verkündeten Vorschriften. Als Rechtsanwalt suchte Fuchs einmal den Wortlaut der Gewerbeordnung von 1978. Problem: Im Fundstellennachweis A ist das Gesetz nur bis zur Bekanntmachung 1999 zurück nachgewiesen, in der Datenbank "juris" nur bis 1983.
Solchen Problemen will Fuchs mit seinem Werk "Fundstellen deutscher Reichs- und Bundesgesetze, 1867 bis 2021" begegnen. Darin verzeichnet er die Fundstellen sämtlicher Gesetze mit zugeordneten Änderungsgesetzen und nützlichen Querverweisen. Eine heroische Meisterleistung! Nur einige Amtsblätter der Militärregierung nach 1945 fehlen, zudem parallele Rechtsordnungen der DDR, von West-Berlin und dem Saarland. Das Völkerrecht ist nicht berücksichtigt. Mit seinem Werk knüpft Fuchs an eine lange Tradition privater Fundstellennachweise an. Sein unmittelbarer Vorgänger ist die von Alfred Dehlinger begründete und von Konrad Dehlinger und Herbert Pfeifer fortgeführte Systematische Übersicht. Sie erlebte 34 Auflagen, endete aber in den Sechzigerjahren des vorherigen Jahrhunderts. Das aktuelle Fundstellenverzeichnis müsste in jeder juristischen Bibliothek seinen Platz finden. JOCHEN ZENTHÖFER
Thomas Fuchs: "Fundstellen deutscher Reichs- und Bundesgesetze, 1867 bis 2021". De legibus, Mannheim 2022, 732 Seiten, 249 Euro. (Mehr unter delegibus.com)
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main