Das deutsche Recht sieht für nicht kapitalmarktaktive Aktiengesellschaften eine fast ausschließlich hauptversammlungsbezogene Aktionärsinformation vor. Verstöße werden vielfach zur Begründung von Anfechtungsklagen herangezogen, die oftmals zur Blockade wichtiger Strukturmaßnahmen führen und Gesellschaften zu teueren Abfindungsvergleichen zwingen. Für börsennotierte Gesellschaften regelt das Kapitalmarktrecht zusätzliche sanktionsbewährte Publizitätspflichten. Angesichts der vielfach bemängelten Unzulänglichkeiten der deutschen aktien- und kapitalmarktrechtlichen Informationsrechte und -pflichten sowie der entsprechenden Sanktionen werden das deutsche, französische und englische Recht miteinander verglichen. Auf dieser Grundlage werden Regelungsdefizite aufgezeigt und Reformvorschläge unterbreitet.