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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,3, Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbüttel; Standort Wolfenbüttel, Veranstaltung: Finanzierung der Krankenversicherung, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Hier wird die Funktion und Wirkung des Risikostrukturausgleiches in seiner Entwicklung bis zur Einführung des DMP's behandelt. , Abstract: Durch das Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 (GSG) ist die Steuerungsfunktion des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erheblich intensiviert worden. In der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,3, Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbüttel; Standort Wolfenbüttel, Veranstaltung: Finanzierung der Krankenversicherung, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Hier wird die Funktion und Wirkung des Risikostrukturausgleiches in seiner Entwicklung bis zur Einführung des DMP's behandelt. , Abstract: Durch das Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 (GSG) ist die Steuerungsfunktion des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erheblich intensiviert worden. In der Begründung des Entwurfes des Gesundheitsstrukturgesetzes heißt es: Das Gesundheitssystem in Deutschland steht auf hohem medizinischen Niveau. Gleichwohl gibt es erhebliche Strukturmängel und Fehlsteuerungen. Zunehmende Überkapazitäten und Unwirtschaftlichkeiten in einzelnen Leistungsbereichen, unzureichende Verzahnung der verschiedenen Versorgungsebenen, verzerrte Wettbewerbsbedingungen der Krankenkassen im gegliederten System und eine damit einhergehende Gefährdung des Solidaritätsprinzips, teilweise falsche Anreizstrukturen und mangelnde Effektivität haben eine Situation entstehen lassen, die im weiten Umfang gesetzgeberisches Handeln erfordert. Die mitgliedschaftsrechtliche Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten in der GKV ist nur historisch erklärbar und vor dem Hintergrund teilweise sehr hoher Beitragssatzunterschiede derzeit zwischen 8 % und 16 % - verfassungsrechtlich bedenklich. Die Einführung weitgehend freier und ungehinderter Kassenwahlrechte für alle Versicherungspflichtigen und Versicherungsberechtigten ist von daher unabdingbar. Dazu müssen aber zunächst die Finanzstrukturen der GKV neu geordnet werden. Zudem ist die Ausweitung der Kassenwahlmöglichkeiten eine notwendige, allein aber noch nicht hinreichende Bedingung für einen im Interesse aller Versicherten funktionierenden, das Solidarprinzip wahrenden Wettbewerb in der GKV. Deshalb wird ein einnahmeorientierter bundesweiter Risikostrukturausgleich zwischen allen Krankenkassen und Kassenarten eingeführt, der die Faktoren beitragspflichtige Einnahmen, mitversicherte Familienangehörige sowie alters- und geschlechtsbedingte Belastungsfaktoren der Versicherten umfasst. Dem Risikostrukturausgleich kommt dabei die zentrale Aufgabe einer solidarischen Verteilung der Risikobelastung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zu. Die Erlangung von Beitragssatz- und Wettbewerbsvorteilen durch die Selektion günstiger Versichertenrisiken soll damit ausgeschlossen werden. Zugleich soll sichergestellt werden, dass der Beitragssatz Ausdruck der jeweiligen Wirtschaftlichkeit einer Kasse und nicht Ergebnis einer mehr oder weniger erfolgreichen Auswahl risikogünstiger Versichertengruppen ist.
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