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Die weitreichenden Kontrollkompetenzen des Bundesverfassungsgerichts bergen Gefahren für die Gewaltenbalance vor allem im Verhältnis zur gesetzgebenden Gewalt, die allein durch materiellrechtliche Überlegungen nicht wirksam gebannt werden können. Die Argumentationsfigur der funktionell-rechtlichen Schranken der Verfassungsgerichtsbarkeit wird deshalb vielfach als universales und pauschales Kriterium einer Begrenzung der Kompetenzen verwendet, damit aber überschätzt. Eine genaue Untersuchung zeigt, daß diese Figur nur einen begrenzten Anwendungsbereich im Rahmen der Entscheidungsaussprüche bei…mehr

Produktbeschreibung
Die weitreichenden Kontrollkompetenzen des Bundesverfassungsgerichts bergen Gefahren für die Gewaltenbalance vor allem im Verhältnis zur gesetzgebenden Gewalt, die allein durch materiellrechtliche Überlegungen nicht wirksam gebannt werden können. Die Argumentationsfigur der funktionell-rechtlichen Schranken der Verfassungsgerichtsbarkeit wird deshalb vielfach als universales und pauschales Kriterium einer Begrenzung der Kompetenzen verwendet, damit aber überschätzt. Eine genaue Untersuchung zeigt, daß diese Figur nur einen begrenzten Anwendungsbereich im Rahmen der Entscheidungsaussprüche bei Normenkontrollen und bei der Grundrechtsinterpretation hat, dort aber durchaus eine wirksame eigenständige dogmatische Funktion erfüllt. Insbesondere bilden die funktionellrechtlichen Schranken ein durchschlagendes Argument gegen die Begründung von Schutz- und Leistungspflichten aus den materiellen Grundrechten, jedoch nicht gegen die Geltung der Grundrechte im Privatrecht und die Auslegung der Grundrechte als Verfahrensgarantien. Demgegenüber kommt dieser Argumentationsfigur im Bereich der Kontrolldichte für die konkrete Abgrenzung der Kontrollkompetenzen des Bundesverfassungsgerichts keine Bedeutung zu.