Das heutige Umweltrecht erscheint ohne die Hilfestellung von Vorgaben in Form von Zahlenwerten, wie bspw. Grenzwerte, kaum mehr handhabbar. Deren sprunghaftem Bedeutungszuwachs steht allerdings kein hinreichend gefestigter theoretischer Unterbau gegenüber. Dies äußert sich in begrifflichen und daraus resultierenden rechtlichen Unsicherheiten, denen die vorliegende Arbeit in einem notwendigerweise abstrakten Ansatz zu begegnen versucht. Hierzu wird der Grenzwertbegriff anderen, teils synonym, teils auch nur im gleichen Zusammenhang gebrauchten Begriffen gegenübergestellt und auf seine Charakteristika hin untersucht. Charakteristisch ist aber auch der besondere Facettenreichtum grenzwertlicher Funktionen, der bislang in der Literatur weitgehend vernachlässigt wurde.