Am 20.04.1999 hat das BAG in seinem sogenannten "Burda-Beschluss" entschieden, daß eine Beschäftigungsgarantie gegen Lohnverzicht nicht in den Günstigkeitsvergleich miteinbezogen werden kann. Anders ist die Entscheidungspraxis der französischen Cour de Cassation bereits seit Februar 1997. Ausgehend von diesem kontroversen Standpunkt der beiden Gerichtshöfe untersucht die Arbeit die Bedeutung und Funktion der Günstigkeitsmaxime insbesondere im kollektiven Arbeitsrecht in Frankreich und in Deutschland. Ausgangspunkt der Untersuchung für beide Länder ist der Gesetzestext, ergänzt um die Rechtsprechungspraxis. Dabei wird deutlich, daß die Günstigkeitsmaxime in beiden Ländern facettenreicher ist, als von der herrschenden Meinung angenommen. Ferner zeigt der Vergleich mit der französischen Rechtspraxis, daß die Rechtsprechung des BAG zu Tarifkollisionen, kollektivem Günstigkeitsvergleich und Einbeziehbarkeit der Beschäftigungsgarantie in den Günstigkeitsvergleich kritisch zu hinterfragen ist.