74,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
  • Gebundenes Buch

Häufig werden im deutschen Schrifttum aus Entscheidungen des EGMR zu Art. 11 Abs. 1 Hs. 2 EMRK vermeintliche Strukturvorgaben abgeleitet. Die Praxis des EGMR ist jedoch eine andere. Die EMRK ist ein subsidiäres Auffangnetz: Sie sorgt dafür, dass die Mitgliedstaaten nicht nach unten abweichen, erlegt ihnen aber keine Matrixstruktur von oben auf. Der Gerichtshof entwickelt Vorgaben von Art. 11 EMRK für die Gestaltung kollektiver Beziehungen aus den funktionswesentlichen Elementen. Diese Funktionselemente geben wieder, was die Mitgliedstaaten als wesentlich für die Funktionsfähigkeit eines…mehr

Produktbeschreibung
Häufig werden im deutschen Schrifttum aus Entscheidungen des EGMR zu Art. 11 Abs. 1 Hs. 2 EMRK vermeintliche Strukturvorgaben abgeleitet. Die Praxis des EGMR ist jedoch eine andere. Die EMRK ist ein subsidiäres Auffangnetz: Sie sorgt dafür, dass die Mitgliedstaaten nicht nach unten abweichen, erlegt ihnen aber keine Matrixstruktur von oben auf. Der Gerichtshof entwickelt Vorgaben von Art. 11 EMRK für die Gestaltung kollektiver Beziehungen aus den funktionswesentlichen Elementen. Diese Funktionselemente geben wieder, was die Mitgliedstaaten als wesentlich für die Funktionsfähigkeit eines kollektiven Systems ansehen.

Eine Analyse der Rechtsprechung des EGMR zeigt, wie Vorgaben entwickelt werden können und welche Grenzen dabei zu beachten sind. Eine konkrete Vorgabe erwächst erst dann aus Art. 11 EMRK, wenn die effektive Verfolgung des Koalitionszwecks nicht mehr möglich ist. Dabei bestehen weite Spielräume für die Mitgliedstaaten, wie sie ihre Systeme ausgestalten.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Florian Lettmeier studied law at the Ludwig Maximilian University of Munich from 2014-2019. He was awarded the Sylvester Jordan Prize by the »Alumni- und Förderverein der Juristischen Fakultät der LMU München e.V.« for his performance in the University Law Examination. After passing the First State Examination in January 2019, he wrote his doctoral thesis under the supervision of Professor Dr. Richard Giesen, with whom he works as a research assistant at the Centre for Labour Relations and Labour Law (ZAAR) in Munich. Florian Lettmeier has been a legal trainee at the Higher Regional Court of Munich since October 2020. He was granted his doctorate in law by the university of Munich in January 2021.