Niklas Füchtenkord untersucht, in welchem Maße die europäische und deutsche Zusammenschlusskontrolle auf Krankenhausfusionen anwendbar ist. Der Autor diskutiert dabei zunächst die Unternehmenseigenschaft von Krankenhäusern. Nach Annahme dieser stellt er dar, dass weder Normen des europarechtlichen Primärrechts noch des deutschen Gesundheitsrechts der Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts entgegenstehen. Darauf aufbauend arbeitet er die Besonderheiten heraus, die sich sodann aus dem Wechselspiel der Zusammenschlusskontrolle und dem Krankenhausbereich ergeben. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass trotz der im Krankenhausbereich hohen Regulierungsdichte Wettbewerbsspielräume bestehen, die mit dem Werkzeug des Wettbewerbsrechts zu schützen sind. Die Fusionskontrollverordnung (FKVO) sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bieten mit dem "SIEC-Test", der Abwägungsklausel im deutschen Recht sowie der Ministererlaubnis auch bei einem bundesweit abzugrenzenden Krankenhausmarkt ausreichend Möglichkeiten, auf positive wie negative Auswirkungen auf dem Krankenhausmarkt durch Klinikzusammenschlüsse flexibel zu reagieren.
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