Mit der FKVO aus dem Jahr 1989 - Revision im Jahr 2004 - erhielt die Kommission erstmals ein effektives Instrument um Formen externen Unternehmenswachstums auf ihre wettbewerblichen Auswirkungen zu prüfen. Der Zusammenschlußbegriff der FKVO basiert neben der Fusion auf dem Kontrollerwerb, der in der Erlangung eines bestimmenden Einflusses auf die Tätigkeit eines anderen Unternehmens liegt. Erfüllen die Zusammenschlußparteien bestimmte Umsatzschwellen, hat der Zusammenschluß gemeinschaftsweite Bedeutung. Sind diese beiden Aufgreifkriterien erfüllt, fällt die Prüfung des Zusammenschlusses in den ausschließlichen Kompetenzbereich der Kommission.
Bei der Abgrenzung des Produktmarkts wendet die Kommission das Bedarfsmarktkonzept an und berücksichtigt dabei insbesondere Faktoren wie Verbraucherpräferenzen, Produkteigenschaften, die Preiselastizität und die Kreuzpreiselastizität der Nachfrage. Der räumlich relevante Markt wird va unter Berücksichtigung des Käuferverhaltens, der Nachfragemerkmale und der geographischen Verteilung der Marktanteile bestimmt.
Von herausragender Bedeutung bei der materiellen Beurteilung von Zusammenschlüssen sind weiters auch alle Formen von Marktzutrittsschranken und die Stärke potentieller Wettbewerber. Die Prüfung wird anhand wettbewerblicher und marktstruktureller Kriterien vorgenommen.
In den Vereinigten Staaten von Amerika werden der Sherman Act, der FTC-Act und der Clayton Act zur Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen herangezogen.
Besondere Bedenken lösen bei den amerikanischen Wettbewerbsbehörden horizontale Zusammenschlüsse aus, für welche eigens Horizontal Merger Guidelines erlassen worden sind. Als besondere Gefahren, die durch den Zusammenschluß ausgelöst werden können, wird die Tendenz zu koordiniertem Verhalten der Marktteilne hmer gesehen. Auch die Möglichkeit, daß ein Unternehmen ohne Absprache mit Wettbewerbern einseitig Preise erhöhen oder Kapazitäten senken kann und dadurch den Konsumenten schadet, wird untersucht.
Sowohl für die räumliche als auch für die Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes, wenden die amerikanischen Behörden den SSNIP-Test an: Die Gruppe von austauschbaren Produkten sowie das räumliche Gebiet werden solange erweitert, bis ein hypothetischer alleiniger Anbieter eine geringfügige, jedoch signifikante und nicht nur vorübergehende Anhebung des Preises durchsetzen könnte.
Der Schwerpunkt der materiellen Prüfung liegt auf den Marktanteilen und der Marktkonzentration. Jedoch können Marktzutrittsschranken und Effizienzvorteile, welchen in den Vereinigten Staaten größeres Gewicht gegeben wird, die Bedeutung der Marktanteile relativieren. Schließlich kann auch die "failing firm defence" einen wettbewerblich bedenklichen Zusammenschluß rechtfertigen.
Vertikale und konglomerate Zusammenschlüsse werden in den USA wegen ihrer großen Effizienzvorteile überwiegend positiv betrachtet und nur in Ausnahmefällen, von den Antitrust-Behörden untersagt.
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Bei der Abgrenzung des Produktmarkts wendet die Kommission das Bedarfsmarktkonzept an und berücksichtigt dabei insbesondere Faktoren wie Verbraucherpräferenzen, Produkteigenschaften, die Preiselastizität und die Kreuzpreiselastizität der Nachfrage. Der räumlich relevante Markt wird va unter Berücksichtigung des Käuferverhaltens, der Nachfragemerkmale und der geographischen Verteilung der Marktanteile bestimmt.
Von herausragender Bedeutung bei der materiellen Beurteilung von Zusammenschlüssen sind weiters auch alle Formen von Marktzutrittsschranken und die Stärke potentieller Wettbewerber. Die Prüfung wird anhand wettbewerblicher und marktstruktureller Kriterien vorgenommen.
In den Vereinigten Staaten von Amerika werden der Sherman Act, der FTC-Act und der Clayton Act zur Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen herangezogen.
Besondere Bedenken lösen bei den amerikanischen Wettbewerbsbehörden horizontale Zusammenschlüsse aus, für welche eigens Horizontal Merger Guidelines erlassen worden sind. Als besondere Gefahren, die durch den Zusammenschluß ausgelöst werden können, wird die Tendenz zu koordiniertem Verhalten der Marktteilne hmer gesehen. Auch die Möglichkeit, daß ein Unternehmen ohne Absprache mit Wettbewerbern einseitig Preise erhöhen oder Kapazitäten senken kann und dadurch den Konsumenten schadet, wird untersucht.
Sowohl für die räumliche als auch für die Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes, wenden die amerikanischen Behörden den SSNIP-Test an: Die Gruppe von austauschbaren Produkten sowie das räumliche Gebiet werden solange erweitert, bis ein hypothetischer alleiniger Anbieter eine geringfügige, jedoch signifikante und nicht nur vorübergehende Anhebung des Preises durchsetzen könnte.
Der Schwerpunkt der materiellen Prüfung liegt auf den Marktanteilen und der Marktkonzentration. Jedoch können Marktzutrittsschranken und Effizienzvorteile, welchen in den Vereinigten Staaten größeres Gewicht gegeben wird, die Bedeutung der Marktanteile relativieren. Schließlich kann auch die "failing firm defence" einen wettbewerblich bedenklichen Zusammenschluß rechtfertigen.
Vertikale und konglomerate Zusammenschlüsse werden in den USA wegen ihrer großen Effizienzvorteile überwiegend positiv betrachtet und nur in Ausnahmefällen, von den Antitrust-Behörden untersagt.
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