Durch ganzheitliche Betreuung sollen Arbeitssuchende besser in die Gesellschaft integriert werden - das verspricht zumindest der im Zuge der Bürgergeldreform verabschiedete Paragraf 16k des Sozialgesetzbuches (SGB II). Dabei wirken Zielsetzung und Aufgaben des neuen Ansatzes wie gerufen für ein neues Handlungsfeld der professionellen Sozialen Arbeit: Erstmals wird nun von der reinen Arbeitsvermittlung abgewichen und ausschließlich die persönliche Lebenssituation in den Blick genommen. Sabine Giese untersucht die Potenziale und Grenzen des neuen Paragrafen und analysiert, ob sich die ganzheitliche Betreuung aus Sicht der Profession Soziale Arbeit tatsächlich als adäquates Mittel zur gesellschaftlichen Integration Erwerbsfähiger eignet.
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