Ausgehend von der Frage, welche familiären Beziehungen nach dem aktuellen Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur Garantenpflichten begründen können, widmet sich die Arbeit der Entstehung und Auslegung des
13 Abs. 1 StGB. Sie diskutiert die Vereinbarkeit der im Gesetz gewählten Formulierung "rechtlich dafür einzustehen hat" mit dem Bestimmtheitsgrundsatz. Dabei wird herausgearbeitet, dass
13 Abs. 1 StGB als Blankettvorschrift zu verstehen ist und auf in der Rechtsordnung an anderen Stellen bereits existente Rechtspflichten verweist. Abschließend wird das Familienrecht auf solche Rechtspflichten hin untersucht und gesetzgeberischer Handlungsbedarf aufgezeigt.
13 Abs. 1 StGB. Sie diskutiert die Vereinbarkeit der im Gesetz gewählten Formulierung "rechtlich dafür einzustehen hat" mit dem Bestimmtheitsgrundsatz. Dabei wird herausgearbeitet, dass
13 Abs. 1 StGB als Blankettvorschrift zu verstehen ist und auf in der Rechtsordnung an anderen Stellen bereits existente Rechtspflichten verweist. Abschließend wird das Familienrecht auf solche Rechtspflichten hin untersucht und gesetzgeberischer Handlungsbedarf aufgezeigt.