Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)Vollzitat: "Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728)"Rechtsstand: 08. August 2020Inhalt:Teil 1 - Allgemeiner TeilTeil 2 - Anforderungen an zu errichtende GebaudeAbschnitt 1 - Allgemeiner TeilAbschnitt 2 - Jahres-Primarenergiebedarf und baulicher Warmeschutz bei zu errichtenden GebaudenUnterabschnitt 1 - WohngebaudeUnterabschnitt 2 - NichtwohngebaudeAbschnitt 3 - Berechnungsgrundlagen und -verfahrenAbschnitt 4 - Nutzung von erneuerbaren Energien zur Warme- und Kalteerzeugung bei einem zu errichtenden GebaudeTeil 3 - Bestehende GebaudeAbschnitt 1 - Anforderungen an bestehende GebaudeAbschnitt 2 - Nutzung erneuerbarer Energien zur Warmeerzeugung bei bestehenden offentlichen GebaudenTeil 4 - Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der WarmwasserversorgungAbschnitt 1 - Aufrechterhaltung der energetischen Qualitat bestehender AnlagenUnterabschnitt 1 - VeranderungsverbotUnterabschnitt 2 - BetreiberpflichtenAbschnitt 2 - Einbau und ErsatzUnterabschnitt 1 - Verteilungseinrichtungen und WarmwasseranlagenUnterabschnitt 2 - Klimaanlagen und sonstige Anlagen der RaumlufttechnikUnterabschnitt 3 - Warmedammung von Rohrleitungen und ArmaturenUnterabschnitt 4 - Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für HeizkesselAbschnitt 3 - Energetische Inspektion von KlimaanlagenTeil 5 - EnergieausweiseTeil 6 - Finanzielle Forderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Warme oder Kalte und von EnergieeffizienzmaßnahmenTeil 7 - VollzugTeil 8 - Besondere Gebaude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und BenutzungszwangTeil 9 - UbergangsvorschriftenAnlagen