99,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Broschiertes Buch

Staatliches Handeln muss dem Gemeinwohl dienen. Verstößt der Staat gegen dieses Ziel, wenn er für die Erfüllung von Aufgaben, die nur er erfüllen kann und muss, vom Bürger eine besondere Geldleistung verlangt? Sehr bedeutsam ist diese Frage auf dem Gebiet des Gefahrenabwehrrechts, da die Gewährung von Sicherheit die physische Existenz des Bürgers betrifft und damit Voraussetzung für die Ausübung aller weiteren Rechte und Freiheiten ist.
Die bislang von Rechtsprechung und Literatur herangezogenen Kriterien können die Schaffung neuer Gebührentatbestände im Bereich der Gefahrenabwehr und damit
…mehr

Produktbeschreibung
Staatliches Handeln muss dem Gemeinwohl dienen. Verstößt der Staat gegen dieses Ziel, wenn er für die Erfüllung von Aufgaben, die nur er erfüllen kann und muss, vom Bürger eine besondere Geldleistung verlangt? Sehr bedeutsam ist diese Frage auf dem Gebiet des Gefahrenabwehrrechts, da die Gewährung von Sicherheit die physische Existenz des Bürgers betrifft und damit Voraussetzung für die Ausübung aller weiteren Rechte und Freiheiten ist.

Die bislang von Rechtsprechung und Literatur herangezogenen Kriterien können die Schaffung neuer Gebührentatbestände im Bereich der Gefahrenabwehr und damit der ureigensten Aufgabe des Staates nicht effektiv begrenzen. Auf dem Fundament staatstheoretischer Überlegungen zu der Bedeutung von Sicherheit im Gemeinwesen bemüht sich die Untersuchung um eine rechtsdogmatische Aufarbeitung der aufgeworfenen Frage nach Gebühren für Gefahrenabwehr. Durch die Verknüpfung der Staatsaufgabenlehre mit den Vorgaben der Finanzverfassung lassen sich grundsätzliche und verbindliche Aussagen zu der Gebührenerhebung im Sicherheitsrecht treffen.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Stefan Habermann, geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaften in Marburg 2002-2007; Erstes Juristisches Staatsexamen 2007; seitdem wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht der Philipps-Universität Marburg, Lehrstuhl Prof. Dr. Müller-Franken; Promotion 2010; seit 2010 Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Frankfurt am Main.