Der renommierte Gebührenrechtler Norbert Schneider legt aktuell zum Inkrafttreten des FamFG und des FamKostG diese Neuerscheinung zu den Gebühren in Familiensachen vor. Die Mehrzahl der Anwälte in Deutschland muss sich bei der Mandatsarbeit unter anderem auch mit familienrechtlichen Mandaten befassen. Aber auch die Anzahl hauptsächlich im Familienrecht tätiger Anwälte und Fachanwälte für Familienrecht ist hoch. Viele dieser Mandate sind für die Anwälte wirtschaftlich lukrativ, da insbesondere in Scheidungssachen in der Regel mit hohen Streitwerten zu rechnen ist. Daher ist es wichtig, einen zuverlässigen und praxisorientierten Leitfaden für Gebührenfragen in diesem Rechtsgebiet an der Hand zu haben.
- neues FamFG und FamGKG
- mit den Änderungen bei der PKH
- viele Berechnungs- und Praxisbeispiele
- mit dem neuen
15a RVG (Gebührenanrechnung)
Mit Einführung des neuen Familienverfahrensrechts (FamFG) ergeben sich auch bei den Kosten in Familiensachen erhebliche Änderungen.
Die bisher im GKG enthaltenen familienrechtlichen Regelungen, insbesondere zu den Streitwerten, werden im neuen FamGKG zusammengefasst und teilweise völlig neu geregelt. Damit einher gehen einschneidende Änderungen der Rechtsanwaltsvergütung. Bedingt durch das neue Verfahrensrecht treten im RVG zahlreiche neue Vorschriften in Kraft, so insbesondere zur Einigungsgebühr, zur Höhe der Gebühren in familienrechtlichen Beschwerdeverfahren und in einstweiligen Anordnungsverfahren. Auch die Kostenentscheidung und Kostenerstattung in Familiensachen wird neu geregelt. Darüber hinaus ergeben sich Änderungen im Bereich der Prozesskostenhilfe, die neu Verfahrenskostenhilfe heißt. Besondere Probleme wird hier das Übergangsrecht (
60 RVG) verursachen, zumal Familiensachen häufig lange dauern und der Anwalt sich daher noch lange mit zweierlei Gebührenrecht befassen muss.
Schließlich behandelt das Werk auch den neuen
15a RVG, der die Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr erstmals gesetzlich regelt und damit Zweifelsfälle beseitigt.
Rechtsanwalt Norbert Schneider ist als Autor einer großen Zahl gebührenrechtlicher Veröffentlichungen sowie als gefragter Referent in diesem Bereich bestens bekannt.
Für Rechtsanwälte, Fachanwälte für Familienrecht, Familienrichter und Kostenbeamte.
- neues FamFG und FamGKG
- mit den Änderungen bei der PKH
- viele Berechnungs- und Praxisbeispiele
- mit dem neuen
15a RVG (Gebührenanrechnung)
Mit Einführung des neuen Familienverfahrensrechts (FamFG) ergeben sich auch bei den Kosten in Familiensachen erhebliche Änderungen.
Die bisher im GKG enthaltenen familienrechtlichen Regelungen, insbesondere zu den Streitwerten, werden im neuen FamGKG zusammengefasst und teilweise völlig neu geregelt. Damit einher gehen einschneidende Änderungen der Rechtsanwaltsvergütung. Bedingt durch das neue Verfahrensrecht treten im RVG zahlreiche neue Vorschriften in Kraft, so insbesondere zur Einigungsgebühr, zur Höhe der Gebühren in familienrechtlichen Beschwerdeverfahren und in einstweiligen Anordnungsverfahren. Auch die Kostenentscheidung und Kostenerstattung in Familiensachen wird neu geregelt. Darüber hinaus ergeben sich Änderungen im Bereich der Prozesskostenhilfe, die neu Verfahrenskostenhilfe heißt. Besondere Probleme wird hier das Übergangsrecht (
60 RVG) verursachen, zumal Familiensachen häufig lange dauern und der Anwalt sich daher noch lange mit zweierlei Gebührenrecht befassen muss.
Schließlich behandelt das Werk auch den neuen
15a RVG, der die Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr erstmals gesetzlich regelt und damit Zweifelsfälle beseitigt.
Rechtsanwalt Norbert Schneider ist als Autor einer großen Zahl gebührenrechtlicher Veröffentlichungen sowie als gefragter Referent in diesem Bereich bestens bekannt.
Für Rechtsanwälte, Fachanwälte für Familienrecht, Familienrichter und Kostenbeamte.