Die bewährte "Gebührentabelle für Notare" liegt nunmehr in der bereits 12. Auflage topaktuell vor. Die für die Notarpraxis besonders wichtigen kostenrechtlichen Änderungen bei der BGB-Gesellschaft zum 1.1.2024 sind in der Neuauflage bereits berücksichtigt, und zwar sowohl die Anmeldung zum Gesellschaftsregister als auch die sich anschließende Berichtigung des Grundbuchs. Auch ansonsten wurden sämtliche Teile auf den neuesten Stand in Gesetzgebung und Rechtsprechung gebracht, etwa das Muster über eine Notarkostenberechnung. Im Einzelnen wurde das in der Praxis besonders geschätzte Gebühren- und Geschäftswert-ABC zu den Notarkosten um aktuelle Stichwörter und Einträge ergänzt und vertieft. Zu nennen sind außer der Neubearbeitung der BGB-Gesellschaft etwa Änderungen durch das DiRUG/DiREG und das GwG. Auch materiell-rechtliche Änderungen mit Auswirkungen auf die Kosten sind berücksichtigt, etwa die Reform des Stiftungsrechts. Aktuelle Entscheidungen des BGH haben ebenfalls zu Neueintragungen geführt, wie etwa zur Bewertung von Treuhandverträgen. Schließlich sind auch Meinungsumschwünge durch obergerichtliche Entscheidungen berücksichtigt, z.B. die Bewertung der Auflassung nach Ausübung eines Vorkaufsrechts. Da die Notariate sich seit der Einführung des GNotKG vermehrt dafür interessieren, welche Auswirkungen ihre Urkundstätigkeiten auf die Gerichtskosten haben, wurde auch das Gerichtskosten-ABC wesentlich erweitert und ein neues Handelsregisterkosten-ABC aufgenommen. Neu eingefügt wurde schließlich die Gebührensatzung zum elektronischen Urkundenarchiv. Damit bleibt die Neuauflage der "Gebührentabelle für Notare" weiterhin ein unverzichtbares Arbeitsmittel für das Notariat. Der Inhalt: A. Gebührentabellen B und A (gem. § 34 GNotKG) und Ermäßigungstabelle gem. § 91 GNotKG B. ABC der Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Handelsregister und weitere Geschäfte des Registergerichts C. Übersicht über die Erbschaft- und Schenkungsteuer D. Gebühren- und Geschäftswert-ABC zu den Notarkosten E. Gerichtskosten-ABC F. Anlage zu § 14 Abs. 1 BewG: Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro für Bewertungsstichtage ab 1.1.2023 G. Übersicht über das Kostenprüfungsverfahren nach den §§ 127 ff. GNotKG H. Ausführliches Muster einer Notarkostenberechnung nach § 19 GNotKG I. Testamentsregister-Gebührensatzung (ZTR-GebS) J. Vorsorgeregister-Gebührensatzung (ZVR-GebS) K. Gebührensatzung für das Elektronische Urkundenarchiv (UA-GebS) L. Gebührenhilfe bei den Notargebühren M. Abrufgebühren aus Registern N. Rechtsprechung des BGH zu den Notarkosten seit dem GNotKG