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Am 1. Oktober 2017 starb der frühere Präsident des Landgerichts Waldshut-Tiengen, Prof. Dr. Herbert Tröndle, im Alter von 98 Jahren. Tröndle gehörte wegen seiner schriftstellerischen Tätigkeit, nicht zuletzt als Kommentator des StGB, als gefragter Gutachter vor dem Deutschen Bundestag und dem Bundesverfassungsgericht, aufgrund einer wirkmächtigen akademischen Lehrtätigkeit sowie durch die Kraft seiner Persönlichkeit zu den führenden deutschen Strafrechtswissenschaftlern des XX. Jahrhunderts. Am 24. August 2019 jährt sich sein Geburtstag zum 100. Mal. Aus diesem Anlass haben sich…mehr

Produktbeschreibung
Am 1. Oktober 2017 starb der frühere Präsident des Landgerichts Waldshut-Tiengen, Prof. Dr. Herbert Tröndle, im Alter von 98 Jahren. Tröndle gehörte wegen seiner schriftstellerischen Tätigkeit, nicht zuletzt als Kommentator des StGB, als gefragter Gutachter vor dem Deutschen Bundestag und dem Bundesverfassungsgericht, aufgrund einer wirkmächtigen akademischen Lehrtätigkeit sowie durch die Kraft seiner Persönlichkeit zu den führenden deutschen Strafrechtswissenschaftlern des XX. Jahrhunderts. Am 24. August 2019 jährt sich sein Geburtstag zum 100. Mal. Aus diesem Anlass haben sich Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen zusammengefunden, um den Verstorbenen mit einer Gedächtnisschrift zu ehren. Der Band enthält Beiträge zu den vielfältigen wissenschaftlichen Themen Tröndles, also zum Strafrecht mitsamt seinen philosophischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen, vor allem aber zum Schutz des menschlichen Lebens.
Rezensionen
»Dadurch ist im Ergebnis eine Sammlung von Beiträgen entstanden, die insbesondere die gegenwärtige Diskussion über grundlegende Fragen und Probleme des Medizinrechts umfassend abbildet und wesentlich bereichert. Der an solchen Fragen interessierte Leser erhält eine Fülle von Anregungen, so dass die Lektüre der Gedächtnisschrift im Ergebnis uneingeschränkt zu empfehlen ist.« Prof. Dr. Helmut Frister, in: Medizinrecht, Jg. 38, Heft 11/2020 »Vielen Thesen, die in der Gedächtnisschrift vertreten werden, sind überzeugend und weiterführend, immer lohnt sich die Auseinandersetzung mit den Beiträgen. Man zieht aus der Lektüre der Gedächtnisschrift Gewinn, auch wenn man nicht allen dort vertretenen Auffassungen zustimmt.« Prof. Dr. Ulrich Schroth, in: Gesundheitsrecht, 10/2021