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Derzeit wird breit über das Erfordernis diskutiert, die Demokratie zu stärken. Der Strafvollzug ist eine Visitenkarte des freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaats, bei dessen Ausgestaltung Kirche und Staat getrennt, aber partnerschaftlich zusammenarbeiten. Dies geschieht seit vielen Jahren kontinuierlich im Windschatten eruptiver polarisierender Debatten in der Öffentlichkeit. Die in der reformatorischen Rechtfertigungslehre vollzogene Unterscheidung von Person und Werk entspricht dem Bekenntnis der Rechtsordnung zur Würde der Person, die im Vorrang der Resozialisierung vor…mehr

Produktbeschreibung
Derzeit wird breit über das Erfordernis diskutiert, die Demokratie zu stärken. Der Strafvollzug ist eine Visitenkarte des freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaats, bei dessen Ausgestaltung Kirche und Staat getrennt, aber partnerschaftlich zusammenarbeiten. Dies geschieht seit vielen Jahren kontinuierlich im Windschatten eruptiver polarisierender Debatten in der Öffentlichkeit. Die in der reformatorischen Rechtfertigungslehre vollzogene Unterscheidung von Person und Werk entspricht dem Bekenntnis der Rechtsordnung zur Würde der Person, die im Vorrang der Resozialisierung vor Strafe und Sühne ihren Ausdruck findet. Die Kirche löst ihre Selbstverpflichtung ein, nicht selbst Politik zu machen, aber zur Ermöglichung von Politik beizutragen. Gefängnisseelsorge arbeitet überwiegend hinter geschlossenen Mauern; gleichwohl ist ihr Dienst von öffentlichem Interesse. Der hier dokumentierte Beitrag dient dazu, für die Bedeutung dieses Dienstes der Kirche zu sensibilisieren unddies in öffentliche Debatten einzuordnen.
Autorenporträt
Prof. (apl.) Dr. Dieter Beese, Ruhruniversität Bochum, Ev.-Theol. Fakultät, Praktische Theologie, *1955, Promotion: Ev.Wehrmachtseelsorge im Zweiten Weltkrieg, Habil.: Ethische Bildung im Polizeiberuf, Lehrauftrag an der Ev. Hochschule Bochum im Fachbereich Gemeindepädagogik und Diakonie, www.dieter-beese.de