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Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen hat sich eine Besonderheit entwickelt: Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden nicht mehr danach beurteilt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen objektiv vorgelegen haben, sondern danach, ob ein pflichtgemäßer Polizeibeamter sie subjektiv annehmen durfte. Mit dieser "Subjektivierung" des Gefahrenabwehrrechts soll die Handlungsfähigkeit der Polizei besonders in Verdachtssituationen sichergestellt werden, in denen die Beamten den Sachverhalt nicht rechtzeitig aufklären können. Der Autor zeigt, daß die Subjektivierung des Gefahrenabwehrrechts…mehr

Produktbeschreibung
Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen hat sich eine Besonderheit entwickelt: Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden nicht mehr danach beurteilt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen objektiv vorgelegen haben, sondern danach, ob ein pflichtgemäßer Polizeibeamter sie subjektiv annehmen durfte. Mit dieser "Subjektivierung" des Gefahrenabwehrrechts soll die Handlungsfähigkeit der Polizei besonders in Verdachtssituationen sichergestellt werden, in denen die Beamten den Sachverhalt nicht rechtzeitig aufklären können. Der Autor zeigt, daß die Subjektivierung des Gefahrenabwehrrechts auf unzutreffenden Annahmen sowohl über die rechtstheoretische Bedeutung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme als auch über den wahrscheinlichkeitstheoretischen Hintergrund der Gefahrenbeurteilung beruht. Die Analyse der Verdachtssituationen macht zudem deutlich, daß die Subjektivierung die Handlungsfähigkeit der Polizei in Verdachtslagen letztlich nicht sicherstellen kann. Es wird ein alternativer Weg aufgezeigt, auf dem auch Verdachtssituationen auf der Grundlage eines objektiven Verständnisses der gesetzlichen Ermächtigungen effektiv bewältigt werden können. Das Gefahrenabwehrrecht kann so unter Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Polizei zu der rechtsstaatlich üblichen Auslegung gesetzlicher Tatbestandsmerkmale zurückgeführt werden.

Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Humboldt-Preis 1999.
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Rezensionen
"Insgesamt bietet Poscher bei seinen Überlegungen sehr viele interessante Ansätze - aber auch Kritikpunkte für eine Neubewertung des Gefahrenabwehrrechts. [...] Insoweit liefert das Werk von Poscher einen Ansatz, sich neu und erneut mit der Frage zu befassen, ob ein Überdenken und Umdenken zu einem 'neuen' objektiven Gefahrbegriff nicht dringend geboten ist. [...] Insoweit ist das Werk allen als Denkanstoß anzuempfehlen, welche mit Gefahrenabwehrrecht befasst sind. Insbesondere den Senaten der Obergerichte und des BVerwG, um die eigene Rechtsprechung auf den Prüfstand zu stellen. Das Werk bietet aber auch für all diejenigen, welche sich ansonsten mit Gefahrenabwehrrecht befassen, eine Fundgrube für Denkanstöße." Vors. Richter am VG Hans-Hermann Schild, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 11/2001