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Das Internet kann wie alle Kommunikationsmittel auch als Medium für Straftaten und für Störungen der öffentlichen Sicherheit mißbraucht werden. Während die Geltung der materiellrechtlichen Schranken auch für das Internet nicht grundsätzlich in Frage steht, stößt die Durchsetzung dieserSchranken auf technische und rechtliche Probleme. Der Autor lotet die Leistungsfähigkeit des deutschen Rechts für ihre Bewältigung aus. Zum einen stellt er das Arsenal behördlicher Ermittlungen im Internet vor, darunter die polizeilichen "Patrouillen" im Internet, das heimliche Auslesen von Daten über das Netz…mehr

Produktbeschreibung
Das Internet kann wie alle Kommunikationsmittel auch als Medium für Straftaten und für Störungen der öffentlichen Sicherheit mißbraucht werden. Während die Geltung der materiellrechtlichen Schranken auch für das Internet nicht grundsätzlich in Frage steht, stößt die Durchsetzung dieserSchranken auf technische und rechtliche Probleme. Der Autor lotet die Leistungsfähigkeit des deutschen Rechts für ihre Bewältigung aus. Zum einen stellt er das Arsenal behördlicher Ermittlungen im Internet vor, darunter die polizeilichen "Patrouillen" im Internet, das heimliche Auslesen von Daten über das Netz nach Art eines staatlichen "Hacker-Angriffs", sowie die Überwachung der Telekommunikation im Internet. Zum anderen prüft er behördliche Unterbindungsmaßnahmen, insbesondere die Anordnung, ein gefahrenträchtiges Angebot vor Bereitstellung zu überprüfen, ein störendes Angebot zu beseitigen oder seine Übermittlung zu sperren. Für diese und weitere Maßnahmen werden sowohl die technischen als auch die rechtlichen Bedingungen erörtert. Das Gefahrenabwehr- und Strafprozeßrecht, das Zensurverbot, das Fernmeldegeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ebenso wie das Telekommunikationsrecht und das Recht der Informations- und Kommunikationsdienste (Teledienstegesetz und Mediendienste-Staatsvertrag) werden spezifisch auf die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Internet bezogen. Da angesichts des grenzenlosen Internets zunehmend das grenzüberschreitende Tätigwerden nationaler Behörden gefordert ist, werden auch seine völkerrechtlichen Schranken und die Möglichkeiten internationaler Amts- und Rechtshilfe geklärt. Die Ergebnisse zeigen, daß weniger die rechtlichen Befugnisse als die technischen Mittel lückenhaft sind. Sie sollen aber dabei helfen, die Restchancen staatlicher Aufgabenerfüllung im Internet beherzt wahrzunehmen.
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Rezensionen
"Germann ist es mit seiner Abhandlung gelungen, die noch weitgehend unerforschten Felder der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr im Internet rechtswissenschaftlich - im Schwerpunkt national, aber auch international - stärker zu ergründen und transparenter zu machen. Deutlich wird, dass das Einschreiten zur Gefahrenabwehr im Internet die Unterbindung von Internet-Kommunikation umfasst, die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet. Die Möglichkeiten der Ermittlung im Internet betreffen dabei sowohl die Ermittlung von Internet-Kommunikation, die selbst bereits einen Straftatbestand verwirklicht bzw. selbst die öffentliche Sicherheit gefährdet, als auch die Ermittlung von Internet-Kommunikation, die Aufschluss über anderweitige Straftaten oder Gefahren gibt. Von der Untersuchung absichtlich ausgeklammert ist allerdings die generelle Bedeutung des Internets als Kommunikationsmedium für die Behörden, so etwa bezogen auf die Nutzung des Internets zur Veröffentlichung eines Fahndungsaufrufs ohne sonstigen Bezug zur Internet-Kommunikation; die damit zusammenhängenden Fragen stellen in der Tat ein eigenes Thema dar. Germann stellt stattdessen die rechtliche Erörterung der Maßnahmen, mit denen die Behörden Straftaten oder Gefahren im Internet ermitteln und störende Kommunikation im Internet verhindern oder unterbinden, in das Zentrum seiner Untersuchung." Dr. Thomas P. Stähler, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 11/2001