Energiewende im WärmebereichMit der Novelle des erst vor drei Jahren in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss künftig jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das mit Wirkung zum 1.1.2024 geänderte GEG verankert diese Pflicht und sieht vor, dass dieses Ziel technologieneutral auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden kann.Die Neuauflage des Beraterkommentars erörtert komplett alle Neuregelungen und ihre Auswirkungen für Neubauten sowie für Bestandsgebäude und ordnet diese in den fortgeltenden Rechtsrahmen ein. So gelingt die rechtskonforme Umsetzung und Gestaltung der neuen gebäudebezogenen Energieeffizienz- und -infrastrukturvorgaben.SchwerpunkteRegelungen in Abhängigkeit von dem Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung, inklusive Übergangsregelungen (für Neubauten ab dem Jahr 2024, für Bestandsbauten ab dem 30. Juni 2026 (in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern) bzw. ab dem 30. Juni 2028 (in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern)) Gestuftes Hochfahren des Anteils erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung für ab 2024 eingebaute Heizungen (ab dem Jahr 2029 mindestens 15 Prozent, ab dem Jahr 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem Jahr 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate)Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werdenSchaffung einer Modernisierungsumlage für Mieterinnen und Mieter mit DeckelungNeue Regelungen zur Nutzung von Biomasse im Neubau, von Solarthermie-Hybridheizungen, von Holz- und Pelletheizungen sowie zu Quartieren (verbundene Gebäude) Praxisnah und auf einen BlickDie Bezüge zum Klimaschutzrecht sowie zu anderen benachbarten Rechtsgebieten wie dem Baurecht sind mitkommentiert, technische Vorbemerkungen zu den einzelnen Abschnitten erleichtern das Verständnis.Autorinnen und Autoren:Dr. Maria Batyreva, Rechtsanwältin, Köln Tobias Birk, Friedrich-Schiller-Universität Jena Dr. Alexander Dlouhy, LL.M., Rechtsanwalt, Köln Dr. Ilka Dörrfuß, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Stuttgart Dr. Christian Ertel, Rechtsanwalt, München Carsten von Gneisenau, Mag. rer. publ., Stiftung Umweltenergierecht, Würzburg Joachim Held, Mag. rer. publ., Rechtsanwalt, Nürnberg Peter Hennig, senercon GmbH, Berlin Prof. Dr. Ekkehard Hofmann, Universität Trier Dr. Louise Kavacs, Syndikusrechtsanwältin, 50Hertz Transmission GmbH, Berlin Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur., Friedrich-Schiller-Universität Jena Dr. Franziska Lietz, LL.M., Rechtsanwältin, Hannover Peter Mussaeus, Rechtsawalt, Düsseldorf Dr. Philipp Neidig, LL.M., Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Wohnen und ländlichen Raum, Wiesbaden Lennart Niehues, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Köln Friederike Pfeifer, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Berlin Christian Reher, senercon GmbH, Berlin Leo Reutter, Universität Kassel Paul Roßbach, Rechtsanwalt, Düsseldorf Dr. Jan-Philipp Sahle, Unternehmensgruppe Sahle Wohnen, Greven Prof. Dr. Thomas Schomerus, Leuphana Universität Lüneburg Dr. Julian Senders, Berlin Benjamin Stahl, Manager, Düsseldorf Sophia Truong, LL.M. (Maastricht), Rechtsanwältin, Düsseldorf Dr. Ingrid Vogler, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Berlin Henning Winkelmann, LL.M., Rechtsanwalt, Bremen