Subjektive Rechte stehen sowohl für die Potentiale als auch die Selbstüberschätzungen des Rechts. In der transnationalen Konstellation werden die Limitationen subjektiver Rechte besonders offensichtlich: Klima- und Umweltgerechtigkeit, die Ermächtigung indigener Lebenszusammenhänge sowie der Schutz von Privatheit vor staatlicher und ökonomischer Überwachung können nicht allein subjektivrechtlich durchgesetzt werden. Obwohl die Figur subjektiver Rechte bereits seit ihrer Herausbildung stets auch kritisch betrachtet wurde, ist sie weitgehend alternativlos geblieben. Mit dem Vorschlag eines Rechts der Gegenrechte hat Christoph Menke der Debatte um die subjektiven Rechte grundlegende neue Impulse gegeben. Die Beiträge in diesem Band führen die Idee der Gegenrechte weiter, indem sie aktuelle theoretische Auseinandersetzungen und rechtstatsächliche Entwicklungen aufnehmen und Elemente eines Rechts jenseits subjektivrechtlicher Formen akzentuieren.
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