Muss ein Access-Provider die Identität seines Kunden preisgeben, wenn im Internet eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde und nur die IP-Adresse bekannt ist? Wie kann ein Rechtsinhaber die persönlichen Daten desjenigen ermitteln, der im Internet markenverletzende Waren verkauft hat? Müssen Preise und Menge auch gegenüber Konkurrenten offenbart werden? Die Auskunftsansprüche, die im Zuge der Richtlinie zur Durchsetzung von Rechten des Geistigen Eigentums umgesetzt wurden, sind sehr umfassend. Sie stehen daher mit dem Schutz personenbezogener Daten und dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Konflikt. Vor allem bei Drittauskunftsansprüchen besteht die Gefahr einer missbräuchlichen Ausforschung. Melanie Siebert untersucht die Konflikte im europäischen und deutschen Recht und zeigt auf, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede bestehen. Sie entwickelt ein System für einen angemessenen Ausgleich und wendet es auf die wichtigsten Fallgruppen an.