Im Herbst 2011 hat sich Professor Dr. iur. Karl Spühler nach Abschluss des Studiums fünfzig Jahre in der Praxis mit der Rechtswissenschaft befasst. Auch während der Jahre als Ordinarius an der Universität Zürich war er als Mitglied des Kassationsgerichtes praktisch tätig. Er versuchte stets, Theorie und Praxis zu verbinden. Gestützt auf dieses Credo ist der Autor der Ansicht, Lehre ohne Praxisbezug entbehre des tieferen Sinnes. Karl Spühler versuchte dies mit fünfzig kleinen Geschichten aus dem Justiz-, Universitäts- und Verwaltungsalltag erläutern zu helfen. Dabei zeigt sich dreierlei. Alle noch so fundierten rechtlichen Erwägungen taugen nichts, wenn der Sachverhalt nicht klar und eindeutig feststeht. Alle noch so fundierten rechtlichen Erwägungen taugen nichts, wenn dem Einzelfall nicht Rechnung getragen werden kann. Alle noch so fundierten rechtlichen Erwägungen taugen nichts, wenn einem Urteil die Akzeptanz bei den Betroffenen fehlt. Zur Akzeptanz gehört stets eine Prise Humor. Es ist Ziel dieser Publikation, mit kleinern oder grössern Begebenheiten aus dem Justizalltag zu diesem eine Brücke zu bauen. Die Geschichten basieren ausnahmslos auf tatsächlichen Ereignissen. Der Persönlichkeitsschutz verlangte verständlicherweise kleine Abweichungen.