Das Geldwäschegesetz (GwG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zum Ziel hat. Es trat erstmals 1993 in Kraft und wurde seitdem mehrfach überarbeitet. Geldwäsche bezeichnet den Prozess, illegal erworbene Vermögenswerte so zu verschleiern, dass sie den Anschein legaler Herkunft haben. Terrorismusfinanzierung ist die Bereitstellung von Geldern oder anderen Vermögenswerten zur Unterstützung terroristischer Aktivitäten.
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