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Das eigentliche Problem beim Verzicht auf Hilfeleistung nach den 94 und 95 StGB liegt in der Unüberschaubarkeit der möglichen Fallkonstellationen. Soll nun der Verzicht auf Hilfeleistung eines lebensmüden Menschen anders wiegen als der Verzicht eines Menschen, der keine Schwäche zeigen will? Die österreichische Rechtsordnung schützt mit dem Autonomieprinzip auch unvernünftige Entscheidungen. In Wahrheit beruhen viele unserer Entscheidungen auf emotionalen Gründen und sind nicht immer rational nachvollziehbar. Trotzdem kann man diese Entscheidungen nicht als rechtsunwirksam abtun. Deswegen ist…mehr

Produktbeschreibung
Das eigentliche Problem beim Verzicht auf Hilfeleistung nach den
94 und 95 StGB liegt in der Unüberschaubarkeit der möglichen Fallkonstellationen. Soll nun der Verzicht auf Hilfeleistung eines lebensmüden Menschen anders wiegen als der Verzicht eines Menschen, der keine Schwäche zeigen will? Die österreichische Rechtsordnung schützt mit dem Autonomieprinzip auch unvernünftige Entscheidungen. In Wahrheit beruhen viele unserer Entscheidungen auf emotionalen Gründen und sind nicht immer rational nachvollziehbar. Trotzdem kann man diese Entscheidungen nicht als rechtsunwirksam abtun. Deswegen ist es wichtig, auch andere Kriterien zu finden, die dem Verzicht auf Hilfeleistung Grenzen setzen. Diese Arbeit soll sowohl die Unterschiede als auch die Gemeinsamkeiten des Verzichts auf Hilfeleistung und der Einwilligung aufzeigen, um zu klären, welche Regeln der Einwilligung auch für den Verzicht gelten können und wo die Grenzen des Verzichts auf Hilfeleistung in der österreichischen Rechtsordnung liegen.
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Autorenporträt
Brigitte Schuller, Mag. iur.: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg. Wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Otto Triffterer.