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Die Autorin untersucht, in welchem Umfang völkerrechtliche Verträge, an denen die Europäische Gemeinschaft beteiligt ist, im innergemeinschaftlichen Recht gelten und anwendbar sind.
Sie begründet die Einführung völkerrechtlicher Verträge in die Gemeinschaftsrechtsordnung mit einem gemeinschaftlichen, zweigliedrigen Geltungsbefehl. Auf dieser dogmatischen Grundlage wird die Frage nach der Geltung von gemischten Verträgen und sekundärem Völkervertragsrecht in der Gemeinschaftsrechtsordnung beantwortet. Für die gerichtliche Einklagbarkeit ist weiter erforderlich, daß der völkerrechtliche…mehr

Produktbeschreibung
Die Autorin untersucht, in welchem Umfang völkerrechtliche Verträge, an denen die Europäische Gemeinschaft beteiligt ist, im innergemeinschaftlichen Recht gelten und anwendbar sind.

Sie begründet die Einführung völkerrechtlicher Verträge in die Gemeinschaftsrechtsordnung mit einem gemeinschaftlichen, zweigliedrigen Geltungsbefehl. Auf dieser dogmatischen Grundlage wird die Frage nach der Geltung von gemischten Verträgen und sekundärem Völkervertragsrecht in der Gemeinschaftsrechtsordnung beantwortet. Für die gerichtliche Einklagbarkeit ist weiter erforderlich, daß der völkerrechtliche Vertrag aus Sicht der Vertragsparteien zur gerichtlichen Geltendmachung geeignet, d. h. unmittelbar anwendbar ist. Antje Wünschmann stellt fest, daß hieran die Geltendmachung der WTO-Übereinkünfte vor den Gerichten der Europäischen Gemeinschaft scheitert. Soweit sich ein einzelner vor Gericht auf eine völkerrechtliche Vertragsbestimmung berufen will, bedarf des ferner der unmittelbaren Wirkung der geltend gemachten Vertragsbestimmung.
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