Mit keiner anderen Rechtsform gelingt es, die "Ewigkeit" so zu gestalten, wie mit Stiftungen. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltungsfreiheit eines Stifters bei der Errichtung von Stiftungen. Für die Errichtung einer Stiftung stellt der Staat einen Rahmen zur Verfügung, beschränkt ihn mit den
80, 81 BGB aber sogleich wieder. Das führt zu der Frage, wie weit die Privatautonomie des Stifters reicht und wie sich diese auf die Ausgestaltung und Auslegung des Stiftungsrechts auswirkt. Die Anforderungen an die Errichtung von Stiftungen werden dargestellt und es wird untersucht, ob die damit verbundenen Beschränkungen sinnvoll und zulässig sind. Als wesentliche Fragen werden zum einen das Bestehen eines Grundrechts auf Stiftung und Stiftungserrichtung und zum anderen alternative Gestaltungen durch vertragliche oder gesetzliche Regelungen (auch auf Ebene der Bundesländer) erörtert.
80, 81 BGB aber sogleich wieder. Das führt zu der Frage, wie weit die Privatautonomie des Stifters reicht und wie sich diese auf die Ausgestaltung und Auslegung des Stiftungsrechts auswirkt. Die Anforderungen an die Errichtung von Stiftungen werden dargestellt und es wird untersucht, ob die damit verbundenen Beschränkungen sinnvoll und zulässig sind. Als wesentliche Fragen werden zum einen das Bestehen eines Grundrechts auf Stiftung und Stiftungserrichtung und zum anderen alternative Gestaltungen durch vertragliche oder gesetzliche Regelungen (auch auf Ebene der Bundesländer) erörtert.