Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG)Vollzitat nach RedR: Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006 (GVBl. S. 834, BayRS 2021-1/2-I), das zuletzt durch § 5 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist.Rechtsstand: 09. März 2021Inhalt:Erster Teil - Allgemeine BestimmungenAbschnitt I - Wahlrecht, StimmrechtAbschnitt II - Wahlorgane, BeschwerdeausschussAbschnitt III - Vorbereitung und Durchführung der Wahl, Sicherung der WahlfreiheitZweiter Teil - Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der KreisräteAbschnitt I - GrundsätzeAbschnitt II - WahlvorschlägeAbschnitt III - VerhältniswahlAbschnitt IV - MehrheitswahlDritter Teil - Wahl des ersten Bürgermeisters und des LandratsAbschnitt I - GrundsätzeAbschnitt II - Wahlvorschläge, WahlergebnisVierter Teil - Annahme der Wahl, AmtsverlustFünfter Teil - Überprüfung der WahlSechster Teil - Kosten, Wahlstatistik, VollzugsvorschriftenSiebter Teil - Schlussbestimmungen