Die 29. Auflage der Textausgabe der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung (GO NRW) hat den Rechtsstand Juli 2024.Seit Erscheinen der 28. Auflage ist die Gemeindeordnung durch Art. 1 des Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen (3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen - 3. NKFWG NRW) und durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften geändert worden. Das 3. NKFWG NRW betrifft hauptsächlich Änderungen zum 8. Teil (Haushaltswirtschaft) der Gemeindeordnung.
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