Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Vollzitat nach RedR: Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist.Rechtsstand: 09. März 2021Inhalt:Erster Teil - Wesen und Aufgaben der Gemeinde1. Abschnitt - Begriff, Benennung und Hoheitszeichen2. Abschnitt - Rechtsstellung und Wirkungskreis3. Abschnitt - Gemeindegebiet und gemeindefreies Gebiet4. Abschnitt - Rechte und Pflichten der Gemeindeangehörigen5. Abschnitt - GemeindehoheitZweiter Teil - Verfassung und Verwaltung der Gemeinde1. Abschnitt - Gemeindeorgane und ihre Hilfskräftea) Der Gemeinderat und seine Ausschüsseb) Der erste Bürgermeister und seine Stellvertreterc) Die berufsmäßigen Gemeinderatsmitgliederd) Gemeindebedienstete2. Abschnitt - Geschäftsgang3. Abschnitt - Verwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben4. Abschnitt - Stadtbezirke und GemeindeteileDritter Teil - Gemeindewirtschaft1. Abschnitt - Haushaltswirtschaft2. Abschnitt - Kreditwesen3. Abschnitt - Vermögenswirtschafta) Allgemeinesb) Öffentliche Nutzungsrechtec) Von der Gemeinde verwaltete nichtrechtsfähige (fiduziarische) Stiftungen4. Abschnitt - Gemeindliche Unternehmen5. Abschnitt - Kassen- und Rechnungswesen6. Abschnitt - PrüfungswesenVierter Teil - Staatliche Aufsicht und Rechtsmittel1. Abschnitt - Rechtsaufsicht und Fachaufsicht2. Abschnitt - RechtsmittelFünfter Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften