Ausgehend von einer Bestandsaufnahme der kommunalen Unternehmungen (nebst erwerbswirtschaftlicher Randbereiche) und des Gemeindewirtschaftsrechts in Vergangenheit und Gegenwart, geht die Arbeit der Frage nach, inwieweit die Subsidiaritätsklauseln in den Gemeindeordnungen von Baden-Württemberg und den übrigen Flächenländern konkurrentenschützendes Potential vermitteln.
Nachdem eine grundsätzliche Nachrangigkeit öffentlichen Wirtschaftens bereits im Kameralismus immerhin als Klugheitsregel galt, lässt sich hieraus heute ein subjektives öffentliches Recht zugunsten privater Wettbewerber gewinnen - getragen wird dieses Ergebnis von einer subjektiv-entstehungszeitlichen Interpretation; es ist seinerseits zudem verfassungsrechtlich, insbes. durch Art. 12 GG, abgesichert. Damit Subsidiaritätsklauseln rechtspraktisch nicht ins Leere laufen, muss ihr sachlicher Anwendungsbereich freilich im Sinne ihres Schutznormcharakters ausgelegt werden; dies gilt vor allem für die Begriffe des Unternehmens, der Nichtwirtschaftlichkeit, des annexweisen Tätigwerdens und der Daseinsvorsorge sowie für den konkreten Leistungsvergleich zwischen kommunalem und privatem Wettbewerber.
Nachdem eine grundsätzliche Nachrangigkeit öffentlichen Wirtschaftens bereits im Kameralismus immerhin als Klugheitsregel galt, lässt sich hieraus heute ein subjektives öffentliches Recht zugunsten privater Wettbewerber gewinnen - getragen wird dieses Ergebnis von einer subjektiv-entstehungszeitlichen Interpretation; es ist seinerseits zudem verfassungsrechtlich, insbes. durch Art. 12 GG, abgesichert. Damit Subsidiaritätsklauseln rechtspraktisch nicht ins Leere laufen, muss ihr sachlicher Anwendungsbereich freilich im Sinne ihres Schutznormcharakters ausgelegt werden; dies gilt vor allem für die Begriffe des Unternehmens, der Nichtwirtschaftlichkeit, des annexweisen Tätigwerdens und der Daseinsvorsorge sowie für den konkreten Leistungsvergleich zwischen kommunalem und privatem Wettbewerber.
"In ihrer Dichte, ihrer Fülle und ihrem Tiefgang gehört die Doktorschrift von Matthias Schmidt-Leithoff ohne jeden Zweifel zu den besten Arbeiten, die der Rezensent in den zurückliegenden Jahren zu kommunalrechtlichen Fragestellungen gelesen hat." Markus Thiel, in: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 139, 2/2014