Oberste Gerichte im vormodernen Europa waren in einem weithin unbekannten Ausmaß zugleich Rechtssetzungsorgane. Sie entschieden nicht nur Fälle, sondern reformierten das Verfahrensrecht, erließen 'Policeyordnungen', übten Dienstaufsicht über Anwälte, Kanzleipersonal und Boten. Vor allem wenn die ordentliche Gesetzgebung blockiert war, erlangten solche gerichtlichen Erlasse hohe Bedeutung. Deswegen sind besonders Reichshofrat und Reichskammergericht mit der Verkündung sogenannter Gemeiner Bescheide hervorgetreten. Der erste Teil der kommentierten Edition macht in einer historisch-kritischen Ausgabe sämtliche Gemeinen Bescheide des Reichskammergerichts von 1497 bis 1805 zugänglich. Der zweite Teil mit den 'Decreta communia' des Reichshofrats von 1613 bis 1798 (978-3-412-21063-2) enthält die kommentierten Erlasse des zweiten obersten Reichsgerichts sowie das Gesamtregister.
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