Ziel dieser Arbeit ist es, zu untersuchen, ob im europäischen Rechtsraum gemeinsame Grundsätze für die gerichtliche Kontrolle der Verwaltung bestehen. In der heutigen Zeit hat sich das Recht in vielen Bereichen der Welt zu einer Form der Internationalisierung gewandelt. In einigen Rechtsgebieten ist dieser Prozess in den letzten Jahrzehnten deutlicher sichtbar geworden. In Europa hat sich das Recht seit den 1950er Jahren stärker intonationalisiert; man spricht von einer "Europäisierung des Rechts".Natürlich hat sich auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit diesem Prozess nicht entzogen. Mit einer Mischung aus historischer und vergleichender Methode versucht der Autor, gemeinsame Prinzipien im Kontext der Rechtsräume des Europarats und der EU sowie der französischen und britischen Verwaltungsgerichtsbarkeit als zwei Beispiele für europäische nationale Rechtsordnungen zu finden. Law & Justice Review, Jahr: III, Heft 5, Dezember 2012