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Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen zählt in der Bundesrepublik Deutschland zu den umstrittensten Erscheinungsformen der Gentechnik. Die umwelt- und standortpolitische Debatte hat die rechtlichen Bedingungen für Freisetzungen ins Rampenlicht des öffentlichen Interesses gerückt. In der Europäischen Union bestimmt die 1990 in Kraft getretene Freisetzungsrichtlinie 90/220/EWG den einschlägigen legislativen Rahmen. Die vorliegende Arbeit spannt einen Bogen von den ersten Ursprüngen einer Regulierung der Gentechnik über die vielfältigen Interpretations- und Umsetzungsprobleme der…mehr

Produktbeschreibung
Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen zählt in der Bundesrepublik Deutschland zu den umstrittensten Erscheinungsformen der Gentechnik. Die umwelt- und standortpolitische Debatte hat die rechtlichen Bedingungen für Freisetzungen ins Rampenlicht des öffentlichen Interesses gerückt. In der Europäischen Union bestimmt die 1990 in Kraft getretene Freisetzungsrichtlinie 90/220/EWG den einschlägigen legislativen Rahmen. Die vorliegende Arbeit spannt einen Bogen von den ersten Ursprüngen einer Regulierung der Gentechnik über die vielfältigen Interpretations- und Umsetzungsprobleme der Freisetzungsrichtlinie bis hin zu aktuellen Reformüberlegungen. Nahezu durchgehend macht dabei der Autor eine besondere Rolle der Bundesrepublik Deutschland in Sachen Gentechnikregulierung aus, die sich jedoch nur zum Teil auf hausgemachte, deutsche Ursachen zurückführen läßt. Auch das neueste Instrument des Gemeinschaftlichen Freisetzungsrechts, das sog. vereinfachte Verfahren, birgt Widersprüchlichkeiten. Darüber hinaus erweisen sich die von den Mitgliedstaaten erlassenen Umsetzungsmaßnahmen als Gegenstand einer bislang unterschiedlich strengen Kontrolle durch die Europäische Kommission. So hat das gemeinschaftliche Gentechnikrecht bisher eine nur teilweise Angleichung der rechtlichen Bedingungen für die Freisetzungspraxis in den Mitgliedstaaten der Union bewirkt. Zu Recht erklingt insofern der Ruf nach einer Reform.

Die Arbeit ist nicht zuletzt ein Beitrag zu diesen Reformüberlegungen. Sie richtet sich daher auch an den einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Normgeber - ebenso wie an den auf Behörden - oder Anwenderseite mit Freisetzungen befaßten Praktiker.
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