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Der neue Kommentar behandelt die für die Rechtsanwendung relevanten Fragen des Gemeinschaftsgeschmacksmusters tiefgehend und doch anschaulich. Er bietet präzises Wissen für die tägliche Praxis und hilft effizient beim europaweiten Schutz von Produktdesign.
Schwerpunkte der Kommentierung sind die zentralen Begriffe des Geschmacksmusters, der Eigenart, und des Schutzumfangs sowie die Schutzausnahme für Merkmale, die ausschließlich durch die technische Funktion des Erzeugnisses bedingt sind. Die ausführliche Erläuterung des Schutzumfangs erleichtert es, die bislang schon zahlreich ergangenen…mehr

Produktbeschreibung
Der neue Kommentar behandelt die für die Rechtsanwendung relevanten Fragen des Gemeinschaftsgeschmacksmusters tiefgehend und doch anschaulich. Er bietet präzises Wissen für die tägliche Praxis und hilft effizient beim europaweiten Schutz von Produktdesign.

Schwerpunkte der Kommentierung sind die zentralen Begriffe des Geschmacksmusters, der Eigenart, und des Schutzumfangs sowie die Schutzausnahme für Merkmale, die ausschließlich durch die technische Funktion des Erzeugnisses bedingt sind. Die ausführliche Erläuterung des Schutzumfangs erleichtert es, die bislang schon zahlreich ergangenen Nichtigkeitsentscheidungen bei der Schutzumfangsbestimmung zu verwerten. Ein weiterer Schwerpunkt wurde auf die komplizierten Regelungen der Rechtsdurchsetzung gelegt.

Die Autoren sind ausgewiesene Experten im Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Dr. Oliver Ruhl ist Rechtsanwalt in einer international ausgerichteten Patentanwaltskanzlei und u. a. auf Geschmacksmusterrecht spezialisiert. Dr. Martin Schlötelburg ist Koordinator der Hauptabteilung für Geschmacksmustersachen am Harmonisierungsamt in Alicante.
Wie optimiert man eine Geschmacksmusteranmeldung?
Die Abbildungen besser als Photo oder als Zeichnung, in schwarz-weiß oder in Farbe?
Welche Fehler bei der Anmeldung können die Rechtsdurchsetzung erschweren?
Wie prüft man die Eigenart in der Praxis?
Welchen Einfluß hat der Formenschatz auf den Schutzumfang?
Gibt es einen Elementenschutz?
Können auch technische Gegenstände geschützt werden?
Schließen sich Patent- und Geschmacksmusterschutz aus?
Können Ersatzteile überhaupt geschützt werden?
Welche Besonderheiten gelten für graphische Symbole?
Wann eignet sich Geschmacksmusterschutz besser als Markenschutz?
Welche versteckten Nachteile hat das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster?
Was ist bei Abmahnung und Klageerhebung besonders zu beachten?

Schwerpunkte der Kommentierung sind die zentralen Begriffe des Geschmacksmusters, der Eigenart, und des Schutzumfangs sowie die Schutzausnahme für Merkmale, die ausschließlich durch die technische Funktion des Erzeugnisses bedingt sind. Die ausführliche Erläuterung des Schutzumfangs erleichtert es, die bislang schon zahlreich ergangenen Nichtigkeitsentscheidungen bei der Schutzumfangsbestimmung zu verwerten. Ein weiterer Schwerpunkt wurde auf die komplizierten Regelungen der Rechtsdurchsetzung gelegt.
Autorenporträt
Dr. Oliver Ruhl LL.M. (Cambridge), Rechtsanwalt. Unter Mitwirkung von Dr. Martin Schlötelburg, Verwaltungsrat in der Hauptabteilung Geschmacksmuster im HABM, Alicante
Die Autoren sind ausgewiesene Experten im Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Dr. Oliver Ruhl ist Rechtsanwalt in einer international ausgerichteten Patentanwaltskanzlei und u. a. auf Geschmacksmusterrecht spezialisiert. Dr. Martin Schlötelburg ist Koordinator der Hauptabteilung für Geschmacksmustersachen am Harmonisierungsamt in Alicante.